Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 99

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 99
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis

Dem Bundesverfassungsgerichte kann durch Landesgesetz die Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes, den in Artikel 95 Abs. 1 genannten obersten Gerichtshöfen für den letzten Rechtszug die Entscheidung in solchen Sachen zugewiesen werden, bei denen es sich um die Anwendung von Landesrecht handelt.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

16 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 12/05/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 135/10 vom 12. Mai 2011 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 70 Abs. 4, § 428 Abs. 2 Wendet sich der Betroffene gegen die vorläufige Ingewahrsamnahme durch d
published on 21/11/2017 00:00

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nach Maßgabe der Gründe zurückgewiesen. Gründe A.
published on 17/03/2014 00:00

Gründe 1 Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.