Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 99
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis
Dem Bundesverfassungsgerichte kann durch Landesgesetz die Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes, den in Artikel 95 Abs. 1 genannten obersten Gerichtshöfen für den letzten Rechtszug die Entscheidung in solchen Sachen zugewiesen werden, bei denen es sich um die Anwendung von Landesrecht handelt.
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published on 12/05/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 135/10 vom 12. Mai 2011 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 70 Abs. 4, § 428 Abs. 2 Wendet sich der Betroffene gegen die vorläufige Ingewahrsamnahme durch d
published on 21/11/2017 00:00
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nach Maßgabe der Gründe zurückgewiesen.
Gründe
A.
published on 31/03/2016 00:00
Gründe
I.
1
Die Beschwerdeführer wandten sich mit einer Popularkla
published on 17/03/2014 00:00
Gründe
1
Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
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