Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 138
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis
Änderungen der Einrichtungen des jetzt bestehenden Notariats in den Ländern Baden, Bayern, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern bedürfen der Zustimmung der Regierungen dieser Länder.
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11 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 23/04/2018 00:00
Tenor
Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 21. August 2017 - Not 1/17 - zuzulassen, wird abgelehnt.
published on 24/02/2017 00:00
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer ein
published on 06/02/2017 00:00
Tenor
Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
Gründe
I.1 Der Antragsteller ist Bezirksnotar im Dienst
published on 20/09/2016 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
1 Der Kläger wendet sich gegen die Reform des Notarwesens in Baden-Württemberg und begehrt die Feststellung, dass die mit
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