Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 138
Änderungen der Einrichtungen des jetzt bestehenden Notariats in den Ländern Baden, Bayern, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern bedürfen der Zustimmung der Regierungen dieser Länder.

11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren Grundgesetz Art 138.
Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2018 - NotZ (Brfg) 6/17
bei uns veröffentlicht am 23.04.2018
Tenor
Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 21. August 2017 - Not 1/17 - zuzulassen, wird abgelehnt.
Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 24. Feb. 2017 - 2 BvR 2524/16
bei uns veröffentlicht am 24.02.2017
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweil
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 06. Feb. 2017 - 4 S 2542/16
bei uns veröffentlicht am 06.02.2017
Tenor
Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
Gründe I.1 Der Antragsteller ist Bezirksnotar im Die
Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 20. Sept. 2016 - 4 K 5302/15
bei uns veröffentlicht am 20.09.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich im Wege der Feststellungsklage gegen die Zuordnung des von ihm bekleideten Amtes eines Bezirksnotars zu
Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 20. Sept. 2016 - 4 K 1435/15
bei uns veröffentlicht am 20.09.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Reform des Notarwesens in Baden-Württemberg und begehrt die Feststellung, dass die mi
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 26. Apr. 2016 - 1 K 3867/14
bei uns veröffentlicht am 26.04.2016
Tenor
Der Widerspruchsbescheid des Oberlandesgerichts Stuttgart - Verwaltungsabteilung - vom 30.10.2014 wird aufgehoben und der Beklagte wird verurteilt, den Kläger unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu beurteilen.
Der Bek
Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 10. Sept. 2014 - 1 K 1791/14
bei uns veröffentlicht am 10.09.2014
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 28.169, 94 EUR festgesetzt.
Gründe I.1 Der im Jahre ... geborene Antragsteller, ein Bezirksnotar (BesGr A 13), steht seit dem 01.09.1978 i
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2010 - 8 CN 2/09
bei uns veröffentlicht am 27.10.2010
Tatbestand
Der Normenkontrollantrag des 1944 geborenen und seit 1990 als Notar mit Amtssitz in Dresden tätigen Antragstellers richtet sich gegen § 7 Abs. 1 der Versorgungssat
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Feb. 2007 - Not 2/05
bei uns veröffentlicht am 16.02.2007
Tenor
1. Die Anträge der Antragsteller Ziffern 2 - 5 auf Abbruch der Stellenausschreibung von 25 Notarstellen im badischen Rechtsgebiet und Nichtbesetzung dieser Stellen werden zurückgewiesen.
2. Die Antragsteller Ziffern 1 - 5 tragen die Kos
Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 07. Apr. 2005 - Not 2/04
bei uns veröffentlicht am 07.04.2005
Tenor
1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bewerbungsbescheid des Antragsgegners vom 20.12.2004 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Auslagen sind nicht zu erstatten
Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Aug. 2003 - 14 Wx 75/02
bei uns veröffentlicht am 20.08.2003
Tenor
1. Die weitere Beschwerde der Kostenschuldner Nr. 3 bis 5 gegen den Beschluß des Landgerichts Freiburg vom 12.07.2002 - 4 T 113/97 - wird in bezug auf Nr. 1 der Beschlußformel als unbegründet zurückgewiesen
2. Soweit das Landgericht die