Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 129

(1) Soweit in Rechtsvorschriften, die als Bundesrecht fortgelten, eine Ermächtigung zum Erlasse von Rechtsverordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie zur Vornahme von Verwaltungsakten enthalten ist, geht sie auf die nunmehr sachlich zuständigen Stellen über. In Zweifelsfällen entscheidet die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Bundesrate; die Entscheidung ist zu veröffentlichen.

(2) Soweit in Rechtsvorschriften, die als Landesrecht fortgelten, eine solche Ermächtigung enthalten ist, wird sie von den nach Landesrecht zuständigen Stellen ausgeübt.

(3) Soweit Rechtsvorschriften im Sinne der Absätze 1 und 2 zu ihrer Änderung oder Ergänzung oder zum Erlaß von Rechtsvorschriften an Stelle von Gesetzen ermächtigen, sind diese Ermächtigungen erloschen.

(4) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit in Rechtsvorschriften auf nicht mehr geltende Vorschriften oder nicht mehr bestehende Einrichtungen verwiesen ist.

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 35 VermG.

Finanzgericht Münster Urteil, 16. Juni 2016 - 5 K 998/14 U

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Streitig ist, ob § 4 Nr. 9 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der ab dem6. 5. 2006 geltenden Fassung europarec

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 21. Aug. 2015 - 8 U 13/15

bei uns veröffentlicht am 21.08.2015

Tenor Das Oberlandesgericht Köln erklärt sich auf Antrag der Klägerin für unzuständig und verweist den Rechtsstreit an den ausschließlich zuständigen Kartellsenat bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf. 1Gründe 2Zur Begründung wird auf den Hinweis de

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 22. Apr. 2015 - 16 K 4775/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 26. Juni 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Dez. 2014 - VGH O 22/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Das Verfahren wird in Bezug auf § 29 Sätze 1 und 2 sowie § 30 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und § 56 Halbsatz 2 Nr. 5 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung des Sechzehnten Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 8. Mai 2013 (GVBl. S