Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 30 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten

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Gewerbesteuergesetz Inhaltsverzeichnis

Erstreckt sich die Betriebsstätte auf mehrere Gemeinden, so ist der Steuermessbetrag oder Zerlegungsanteil auf die Gemeinden zu zerlegen, auf die sich die Betriebsstätte erstreckt, und zwar nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der durch das Vorhandensein der Betriebsstätte erwachsenden Gemeindelasten.

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published on 16/06/2016 00:00

Tenor I. Die Fremdenverkehrsbeitragsbescheide des Beklagten vom 10. Juli 2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheids des Landratsamtes ... vom 3. Dezember 2015 werden aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfah
published on 05/04/2017 00:00

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
published on 17/09/2015 00:00

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 6. März 2012  5 K 1353/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 08/06/2015 00:00

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 18. Dezember 2013  8 K 1098/09 aufgehoben.
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