1Der maßgebende Gewerbeertrag wird bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Million Euro um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der §§ 7 bis 10 ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind.2Der 1 Million Euro übersteigende maßgebende Gewerbeertrag ist bis zu 60 Prozent um nach Satz 1 nicht berücksichtigte Fehlbeträge der vorangegangenen Erhebungszeiträume zu kürzen.3Im Fall des § 2 Abs. 2 Satz 2 kann die Organgesellschaft den maßgebenden Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge kürzen, die sich vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ergeben haben.4Bei einer Mitunternehmerschaft ist der sich für die Mitunternehmerschaft insgesamt ergebende Fehlbetrag den Mitunternehmern entsprechend dem sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen; Vorabgewinnanteile sind nicht zu berücksichtigen.5Für den Abzug der den Mitunternehmern zugerechneten Fehlbeträge nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 ist der sich für die Mitunternehmerschaft insgesamt ergebende maßgebende Gewerbeertrag sowie der Höchstbetrag nach Satz 1 den Mitunternehmern entsprechend dem sich aus dem Gesellschaftsvertrag für das Abzugsjahr ergebenden allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen; Vorabgewinnanteile sind nicht zu berücksichtigen.6Die Höhe der vortragsfähigen Fehlbeträge ist gesondert festzustellen.7Vortragsfähige Fehlbeträge sind die nach der Kürzung des maßgebenden Gewerbeertrags nach Satz 1 und 2 zum Schluss des Erhebungszeitraums verbleibenden Fehlbeträge.8Im Fall des § 2 Abs. 5 kann der andere Unternehmer den maßgebenden Gewerbeertrag nicht um die Fehlbeträge kürzen, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags des übergegangenen Unternehmens ergeben haben.9§ 8 Abs. 8 und 9 Satz 5 bis 8 des Körperschaftsteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.10Auf die Fehlbeträge ist § 8c des Körperschaftsteuergesetzes entsprechend anzuwenden; dies gilt auch für den Fehlbetrag einer Mitunternehmerschaft, soweit dieser

1.
einer Körperschaft unmittelbar oder
2.
einer Mitunternehmerschaft, soweit an dieser eine Körperschaft unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt ist,
zuzurechnen ist.11Auf die Fehlbeträge ist § 8d des Körperschaftsteuergesetzes entsprechend anzuwenden, wenn ein fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d des Körperschaftsteuergesetzes gesondert festgestellt worden ist.12Unterbleibt eine Feststellung nach § 8d Absatz 1 Satz 8 des Körperschaftsteuergesetzes, weil keine nicht genutzten Verluste nach § 8c Absatz 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes vorliegen, ist auf Antrag auf die Fehlbeträge § 8d des Körperschaftsteuergesetzes entsprechend anzuwenden; für die Form und die Frist dieses Antrags gilt § 8d Absatz 1 Satz 5 des Körperschaftsteuergesetzes entsprechend.

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Personengesellschaften: Keine Anrechnung von Gewerbesteuer für ausgeschiedene Gesellschafter

04.04.2017

Die Gewerbesteueranrechnung ist auf Gesellschafter der Personengesellschaft beschränkt, die am Ende des Erhebungszeitraums noch beteiligt sind.
Steuerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

wird zitiert von 6 §§ in anderen Gesetzen.

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 18 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft


(1) 1Die §§ 3 bis 9, 14 und 16 gelten bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft vorbehaltlich des Absatzes 2 auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags. 2Der

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 22 Auswirkungen bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft


(1) Setzt die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert (§ 20 Abs. 2 Satz 2) an, so gelten § 4 Abs. 2 Satz 3 und § 12 Abs. 3 Satz 1 entsprechend. (2) Setzt die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 18 Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft


(1) Die §§ 3 bis 9 und 16 gelten bei Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person sowie bei Formwechsel in eine Personengesellschaft auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags. Der maßgebende Gewerbeertrag der übern

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 2006 | § 23 Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft


(1) Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert (§ 20 Abs. 2 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 2) an, gelten § 4 Abs. 2 Satz 3 und § 12 Abs. 3 erster Halbsatz entsprechend. (2) In
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 36 Zeitlicher Anwendungsbereich


(1) Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes ist, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Erhebungszeitraum 2021 anzuwenden. (2)1§ 3 Nummer 1 in der Fassung des Artikels 8 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (

Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 7b Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung


(1) Die §§ 3a und 3c Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes sind vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze bei der Ermittlung des Gewerbeertrags entsprechend anzuwenden. (2)1Der nach Anwendung des § 3a Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergese
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 8 Ermittlung des Einkommens


(1) 1Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Gesetzes. 2Bei Betrieben gewerblicher Art im Sinne des § 4 sind die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Be

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 8c Verlustabzug bei Körperschaften


(1) 1Werden innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 Prozent des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft an einen Erwerber oder diesem nahe stehende P

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 8d Fortführungsgebundener Verlustvortrag


(1) 1§ 8c ist nach einem schädlichen Beteiligungserwerb auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Körperschaft seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten Veranlagungszeitraums, der dem Veranlagungszeitraum nach Satz 5 vorausgeht, auss
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 2 Steuergegenstand


(1) 1Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. 2Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. 3Im Inland betrieben wird ein Gewerbebetrie

Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 7 Gewerbeertrag


1Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den dem Erhebungszeitraum (§ 14) entsprechenden Veran

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Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2010 - 1 StR 544/09

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 544/09 vom 2. November 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen zu 1. und 3.: Steuerhinterziehung u.a. zu 2.: Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. November 2010 gemä

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 16. Juni 2015 - 1 K 645/12

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 1 K 645/12 Im Namen des Volkes Urteil BFH I B 168/15 In dem Rechtsstreit B F+G GmbH - Klägerin - gegen ... - Beklagter - wegen gesonderter Feststellung des

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 18. Nov. 2014 - 7 K 543/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Gründe Finanzgericht Nürnberg 7 K 543/14 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit 1. A1. 2. A2. A-Straße, A-Stadt - Kläger - Prozessbev. zu 1-2: B. gegen Finanzamt E. - Bekla

Finanzgericht München Urteil, 17. Apr. 2018 - 12 K 273/18

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Die Klägerin firmiert - wie bereits im Streitjahr - unter A W. GbR

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Jan. 2014 - 10 K 13.3380

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom ... Juli 2013 verpflichtet, den Gewerbesteuerbescheid vom ... Januar 2010 nach § 163 AO dahin zu ändern, dass die Gewerbesteuer für das Jahr 2008 in Höhe von 2.50

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Okt. 2016 - 1 K 1229/14

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 5/7 und der Beklagte zu 2/7 zu tragen. 3. Das Urteil ist wegen der erstattungsfähigen Kosten der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Hö

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Juli 2018 - XI R 33/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Juni 2016  13 K 984/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2018 - III R 35/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19. März 2015  13 K 2768/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 16. Mai 2018 - XI R 50/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. April 2017  10 K 10105/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Juni 2017 - IV R 30/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 14. August 2013  2 K 242/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Mai 2017 - IV R 2/14

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Oktober 2013  7 K 265/08 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Apr. 2017 - IV R 49/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. Mai 2015  1 K 91/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Jan. 2017 - 10 K 3703/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2017

Tenor 1. Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 2009 vom 14. Dezember 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. Oktober 2014 wird dahingehend geändert, dass ein vortragsfähige

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Jan. 2017 - IV R 10/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 15. Januar 2014  10 K 2321/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Dez. 2016 - IV R 8/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27. Juni 2012  7 K 3732/10 G wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Dez. 2016 - I R 79/15

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 28. August 2015  6 K 285/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Nov. 2016 - I R 30/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. Februar 2015  6 K 424/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Nov. 2016 - 4 L 97/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin, ein Lackierfachbetrieb, verfolgt den Erlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer. 2 Mit Schreiben vom 29. November 2011 beantragte die Klägerin bei der Beklagten den Erlass der nach Verrechnung

Finanzgericht Köln Urteil, 29. Sept. 2016 - 10 K 1180/13

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 5.6.2012 in Form der Einspruchsentscheidung vom 20.3.2013 verpflichtet, den auf den 31.12.2006 verbleibenden Gewerbeverlust für die Y A GmbH & Co. KG mit ... € festzustellen. Die K

Finanzgericht Münster Beschluss, 20. Sept. 2016 - 9 K 3911/13 F

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor 1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind die Bestimmungen über den freien Kapital- und Zahlungsverkehr gemäß Art. 63 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Sept. 2016 - IV R 31/13

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 29. Februar 2012  5 K 1555/2008 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 31. Aug. 2016 - 10 K 85/15

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob vortragsfähige und laufende Verluste infolge eines sog. schädlichen Beteiligungserwe

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juli 2016 - IV R 34/13

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. Juni 2013  7 K 10056/09 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2016 - 1 StR 132/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 132/16 vom 12. Juli 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2016:120716B1STR132.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach

Finanzgericht Köln Urteil, 16. Juni 2016 - 13 K 984/11

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Ablehnungsverfügung vom 16. Februar 2009 in Gestalt der Einspruchs-entscheidung vom 28. Februar 2011 hinsichtlich der Ablehnung der abweichenden Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO wird wegen sac

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Mai 2016 - IV R 29/13

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19. März 2013  6 K 1139/07 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Mai 2016 - VIII R 4/13

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 27. November 2012  2 K 2146/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Apr. 2016 - 6 K 3007/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Streitig ist, ob bei der Betriebs-Leasinggesellschaft im Doppelstockmodell die in den Leasingraten enthaltenen fiktive

Finanzgericht Münster Urteil, 28. Jan. 2016 - 9 K 2420/14 G

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob eine Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 4 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) aufgrund einer teleologis

Finanzgericht Köln Urteil, 20. Jan. 2016 - 10 K 2841/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten darüber, ob Unternehmensidentität und Unternehmeridentität als Voraussetzungen für die Feststellung

Finanzgericht Köln Urteil, 14. Jan. 2016 - 13 K 1398/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren im Kern über die Rechtmäßigkeit der Gewerbesteuermessbescheide 1998 bis 2003 sowie die Bescheide über die

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Jan. 2016 - IV R 5/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2013  5 K 1181/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Jan. 2016 - IV R 48/12

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. November 2012  3 K 2305/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Nov. 2015 - III R 12/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 26. Juli 2011  2 K 124/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 04. Nov. 2015 - 9 K 3478/13 F

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob Verlustvorträge gemäß § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), § 10a Satz 10 des Gewerbesteuerges

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. Okt. 2015 - X B 43/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 8. Januar 2015  2 K 1435/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 28. Aug. 2015 - 6 K 285/13

bei uns veröffentlicht am 28.08.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu Recht die Anwendung des § 19 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung in der für das Streitjahr geltenden Fassung - GewStDV - (sog. Bankenprivi

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Mai 2015 - X B 171/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23. Oktober 2014  11 K 1217/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 26. Mai 2015 - 10 K 1590/14 G

bei uns veröffentlicht am 26.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Strittig ist, ob ein im Erhebungszeitraum 2008 durch den Verkauf eines Mitunternehmeranteils erzielter Veräußerungsgewinn in v

Bundesfinanzhof Vorlagebeschluss, 25. März 2015 - X R 23/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Dem Großen Senat wird nach § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Bundesfinanzhof Urteil, 04. März 2015 - IV R 38/12

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15. August 2012  12 K 4601/11 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Feb. 2015 - 9 C 10/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt den Erlass von Gewerbesteuer für das Jahr 2008 in Höhe von 2 160 774 €. 2

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Feb. 2015 - I R 5/13

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Dezember 2012  15 K 91/12 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Dez. 2014 - I R 32/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. April 2013  13 K 889/12 aufgehoben, soweit es die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2004 und die Feststellung de

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Nov. 2014 - 6 K 1077/12

bei uns veröffentlicht am 24.11.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten darum, ob bei der Klägerin Teilwertabschreibungen auf Forderungen gegenüber einer Schwesterg

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Juni 2014 - IV R 10/11

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Einschiffsgesellschaft in der Form einer GmbH & Co. KG. Gegenstand ihres Unternehmens ist nach dem

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Juni 2014 - I R 29/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, war seit 1999 an der GbR … (W-GbR) --einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft-- mit zun

Finanzgericht Münster Urteil, 12. Juni 2014 - 13 K 252/11 G,U,F

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 03.11.2009, die Umsatzsteuerbescheide vom 03.11.2009, die Gewerbesteuermessbescheide vom 11.11.2009 und der Bescheid über die gesonderte Feststellun

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Apr. 2014 - IV R 34/10

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

Tatbestand 1 A. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine im Jahr 1993 gegründete GmbH & Co. KG und die tätige Gesellschafterin (Inhaberin des Handelsgeschä

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