Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV | § 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge

(1) Sonstige Erlöse und Erträge sind, soweit sie sachlich dem Netzbetrieb zuzurechnen und insbesondere den Positionen

1.
aktivierte Eigenleistungen,
2.
Zins- und Beteiligungserträge,
3.
Netzanschlusskosten,
4.
Baukostenzuschüsse oder
5.
sonstige Erträge und Erlöse
der netzbezogenen Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen sind, von den Netzkosten in Abzug zu bringen. Einnahmen nach § 140 des Telekommunikationsgesetzes sind sachlich nicht dem Netzbetrieb zuzurechnen. Die von gasverbrauchenden Anschlussnehmern entrichteten Baukostenzuschüsse sind über eine Dauer von 20 Jahren linear aufzulösen und jährlich netzkostenmindernd anzusetzen.

(2) Baukostenzuschüsse, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Anschlusses für die Einspeisung von Gas entrichtet wurden, sind anschlussindividuell über die Dauer von 20 Jahren linear aufzulösen.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV | § 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung


(1) Bilanzielle und kalkulatorische Kosten des Netzbetriebs sind nur insoweit anzusetzen, als sie den Kosten eines effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers entsprechen. (2) Ausgehend von den Gewinn- und Verlustrechnungen für die Gas
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 140 Internationale Aufgaben


(1) Im Bereich der europäischen und internationalen Telekommunikationspolitik, insbesondere bei der Mitarbeit in europäischen und internationalen Institutionen und Organisationen, wird die Bundesnetzagentur im Auftrag des Bundesministeriums für Wirts

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2016 - EnVR 27/15

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 5. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Mai 2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 25. Juni 2015 wird zurückgewie

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Nov. 2015 - VI-3 Kart 94/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 10.02.2014 wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 07.01.2014, BK9-11/8156, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassun

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Nov. 2015 - VI-3 Kart 118/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 12.05.2014 wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 10.04.2014, BK9-11/8013, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassun

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Nov. 2015 - VI-3 Kart 117/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 12.05.2014 wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 23.04.2014, BK9-11/8196, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassun

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Nov. 2015 - VI-3 Kart 16/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 04.12.2013, BK 9-11/8141V, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gericht

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2015 - EnVR 26/14

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. März 2014 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Okt. 2015 - VI-3 Kart 112/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 13.12.2014 wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 13.11.2013, BK9-11/8186, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassun

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Sept. 2015 - VI-3 Kart 150/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 17.07.2014 wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 17.06.2014, BK9-11/8014, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassun

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Sept. 2015 - VI-3 Kart 149/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 17.07.2014 wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 17.06.2014, BK9-11/8148, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassun

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 27. Mai 2015 - VI-3 Kart 115/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 03.04.2014, BK9-11/8164, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. März 2014 - VI-3 Kart 64/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 13.03.2013 (BK 7-12-262) aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Bundesnetz

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 25. März 2010 - 202 EnWG 20/09

bei uns veröffentlicht am 25.03.2010

Tenor I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 13. Januar 2009 (Az.: 1-4455.5-3/65) wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und hat der Beschwerdegeg

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(1) Im Bereich der europäischen und internationalen Telekommunikationspolitik, insbesondere bei der Mitarbeit in europäischen und internationalen Institutionen und Organisationen, wird die Bundesnetzagentur im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und...