(1) Die Beitragszeit wird in ihrem ursprünglichen Umfang angerechnet, wenn sie sich bei einem Wechsel des Versicherungsträgers verringert hat.

(2) (weggefallen)

(3) Beitragszeiten, die während des Bezugs einer Altersrente zurückgelegt sind, werden bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze angerechnet; dies gilt auch für Beitragszeiten, die während des Bezugs einer Leistung zurückgelegt sind, die anstelle einer Altersrente erbracht wird.

(4) Sind Tagesbeiträge entrichtet, so wird für je sieben Tagesbeiträge eine Woche als Beitragszeit angerechnet; ein verbleibender Rest gilt als volle Beitragswoche.

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 239 FamFG.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2017 - L 13 R 900/13

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 12. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Feb. 2017 - L 13 R 899/13

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 12. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Feb. 2014 - L 6 R 1048/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. August 2012 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 20.12.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.02.2012 abgewiesen. II

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Nov. 2016 - L 7 R 2582/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor Die Klage gegen den Bescheid vom 3. Juli 2014 wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers auf höhere Regelaltersrente unter ungek

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 13. Okt. 2015 - S 17 R 1966/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen.II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt von der Beklagten die ungekürzte Berücksichtigung von nach dem Fremdrentengesetz (FRG) in Rumänien zurückgelegten Versicheru

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 11. Feb. 2013 - L 9 R 5008/11

bei uns veröffentlicht am 11.02.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Der aus Ungarn stammende Klä

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Nov. 2009 - L 13 R 5352/07

bei uns veröffentlicht am 18.11.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. November 2002 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 04. Aug. 2006 - L 7 RJ 42/04

bei uns veröffentlicht am 04.08.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 27.04.2004 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 14. Okt. 2005 - L 7 RJ 98/03

bei uns veröffentlicht am 14.10.2005

Tenor Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 28.01.1999 abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen, als die Zeiten vom 05.08.1972 bis 30.09.1977 und vom 01.07.1978 bis 22.11.1984 hiervon betroffen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Sept. 2004 - L 2 RJ 1664/02

bei uns veröffentlicht am 08.09.2004

Tatbestand   1  Streitig ist im Zugunstenverfahren die Berücksichtigung der in Rumänien zurückgelegen Zeiten von 1966 bis 1977 als nachgewiesene (statt nur glaubhaft gemachte) Beitragszeiten. 2  Die ... 192

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 13. Feb. 2004 - L 7 RJ 145/03

bei uns veröffentlicht am 13.02.2004

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 08.10.2002 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.