Einem Beteiligten können die Kosten ganz oder teilweise auch dann auferlegt werden, wenn er obsiegt hat, die Entscheidung aber auf Tatsachen beruht, die er früher hätte geltend machen oder beweisen können und sollen. Kosten, die durch Verschulden eines Beteiligten entstanden sind, können diesem auferlegt werden. Berücksichtigt das Gericht nach § 76 Abs. 3 Erklärungen und Beweismittel, die im Einspruchsverfahren nach § 364b der Abgabenordnung rechtmäßig zurückgewiesen wurden, sind dem Kläger insoweit die Kosten aufzuerlegen.

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Steuerrecht: Zur Einbringung eines Betriebs durch den Steuerpflichtigen

19.12.2013

Wird ein Betrieb in eine Mitunternehmerschaft eingebracht so können die Vorschriften der § 6 Abs. 3 EStG und § 24 UmwStG nebeneinander anwendbar sein.
Steuerrecht

Steuerrecht: Privat und beruflich genutzter Laptop: Regelmäßig hälftige Aufteilung

15.12.2011

privat angeschaffter Computer ist abziehbar, wenn er nahezu ausschließlich dienstlicher Aufgaben dient - FG Baden-Württemberg vom 05.05.10-Az:12 K 18/07
Steuerrecht

Steuerrecht: Verträge mit Angehörigen: Unregelmäßigkeiten bei den Nebenkosten

01.04.2011

Die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen setzt u.a. voraus, dass die vertraglichen Verhältnisse wie unter fremden Dritten üblich geregelt sind - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 236 Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge


(1) Wird durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder auf Grund einer solchen Entscheidung eine festgesetzte Steuer herabgesetzt oder eine Steuervergütung gewährt, so ist der zu erstattende oder zu vergütende Betrag vorbehaltlich des Absa
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 138


(1) Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens durch Beschluss; der bisherige Sach- und Streitstand ist zu berücksichtigen. (2) Soweit ein Rechtsstreit dadurch
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 364b Fristsetzung


(1) Die Finanzbehörde kann dem Einspruchsführer eine Frist setzen1.zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung er sich beschwert fühlt,2.zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte,3.zur Bezeichnung vo
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 76


(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Sie haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben und sich auf Anforderung des Gerichts zu den von de

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82 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 18. Juli 2016 - 4 K 323/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Gründe Finanzgericht Nürnberg 4 K 323/16 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit A. A-Straße, A-Stadt - Kläger - Prozessbev.: B. B-Straße, B-Stadt

Finanzgericht München Urteil, 14. Sept. 2017 - 10 K 2312/16

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor 1. Unter Aufhebung des Bescheids vom 21. September 2016 und der Einspruchsentscheidung vom 16. Januar 2017 wird der Beklagte verpflichtet, die Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Eink

Finanzgericht München Urteil, 10. Okt. 2017 - 14 K 344/16

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor 1. Die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2011 bis 2013 vom 25. Juni 2016 und die Einspruchsentscheidung vom 13. Januar 2016 werden dahingehend abgeändert, dass die Umsatzsteuer für 2011 auf 0 EUR, für 2012 auf 1.419,31 €

Finanzgericht München Urteil, 13. März 2018 - 9 K 644/18

bei uns veröffentlicht am 13.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger wird einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte im Streitjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb,

Finanzgericht Nürnberg Beschluss, 25. Aug. 2015 - 2 K 1534/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Gründe Finanzgericht Nürnberg 2 K 1534/14 Beschluss In dem Rechtsstreit ... - Kläger - gegen ... - Beklagter - wegen Umsatzsteuer 2003 und 2005 hat der 2. Senat des Finanzgerichts Nürnberg

Finanzgericht München Urteil, 02. März 2015 - 2 K 1904/12

bei uns veröffentlicht am 02.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Die Kläger sind verheiratet und werden im Streitjahr beim Beklagten (dem Finanzamt -FA-) zusammen zur Einkommenst

Finanzgericht München Beschluss, 27. März 2015 - 2 V 440/15

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor 1.Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist im Hauptsacheverfahren (2 K 2842/14) die Rechtmäßigkeit der Schätzungsbescheide über die Einkom

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 21. Mai 2015 - 4 K 351/13

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor 1. Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 15.12.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.02.2013 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer für 2009 in Höhe von 1.653 € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die

Finanzgericht München Urteil, 01. Dez. 2014 - 7 K 1758/13

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor 1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheids für 2008 vom 4. November 2011 sowie der Einspruchsentscheidung vom 10. April 2013 wird die Einkommensteuer 2008 auf 8.210 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Finanzgericht München Urteil, 12. Feb. 2014 - 8 K 870/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor 1. Die Einkommensteuerbescheide für 2006 bis 2008 vom 04.03.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.02.2011 werden dahingehend geändert, dass bei Ansatz im Übrigen gleicher Besteuerungsgrundlagen bei den Einkünften aus

Finanzgericht München Beschluss, 14. Juli 2014 - 5 K 1655/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Tatbestand I. Mit am 11. Juni 2014 zur Post gegebenen Beschluss der Berichterstatterin vom 10. Juni 2014 wurden die

Finanzgericht München Urteil, 12. Feb. 2014 - 4 K 71/12

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor 1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 20. August 2013 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer des Klägers auf 53.415,- € herabgesetzt wird. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird

Finanzgericht München Urteil, 17. Dez. 2014 - 1 K 1107/11

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor 1. Der Kircheneinkommensteuerbescheid 2008 vom ... und die geänderten Kircheneinkommensteuerbescheide 2008 vom ... und vom ... sowie die Einspruchsentscheidung vom ... werden aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfa

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Gerichtsbescheid, 18. Okt. 2018 - 3 K 65/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert beträgt 932,00 Euro. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 27. Okt. 2017 - 3 K 141/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tatbestand A. 1 I. SACHSTAND 2 1. Sachzusammenhang 3 Zu unterscheiden sind hier die Bewertungen von zwei Grundstücken (Wohngrundstück und Garagengrundstück) jeweils zu zwei Stichtagen, nämlich zu den Todestagen erstens des Vaters (20

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 06. Okt. 2016 - 3 K 2692/15

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor 1. Unter Änderung des Einkommensteueränderungsbescheids 2011 vom 4. August 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. August 2015 wird die Einkommensteuer auf 62.834 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.2. Die Kläger t

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Sept. 2016 - X R 36/15

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 24. Februar 2015  6 K 299/14 aufgehoben, soweit die Klage gegen den Haftungsbescheid 1998 vo

Finanzgericht Köln Urteil, 01. Sept. 2016 - 15 K 445/12

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften 2008 vom 8. Juli 2011 nebst Einspruchsentscheidung vom 9. Januar 2012 wird mit der Maßgabe geändert, dass die laufenden Einkünfte der KG i.H.v. -2.365,86 € festgeste

Finanzgericht Köln Urteil, 11. Aug. 2016 - 13 K 3610/12

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Der Umsatzsteuerbescheid 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. November 2012 wird geändert und die Umsatzsteuer auf 0 € herabgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird zugelassen. Das Urteil ist wegen

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 22. Juni 2016 - 15 K 1989/13 E

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Einkommensteuerbescheide 2006 bis 2008 sowie 2010 bis 2011, jeweils vom 06.11.2012 in Gestalt der Änderungsbescheide vom 25.01.2013 sowie der Einspruchsentscheidung vom 16.05.2013 werden dahingehend geändert, dass sonstige Einkünfte i.H.v.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Juni 2016 - 6 K 1816/15

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Erstattung der ihm im Rahmen der Durchführung des Einspru

Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Mai 2016 - 3 KO 114/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tatbestand A. 1 Mit der Erinnerung bestreitet die beklagte Familienkasse - eine Erledigungserklärung ihrerseits

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 04. Mai 2016 - 5 K 160/15

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor 1. Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Berichterstatters vom 2. November 2015 5 K 160/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gründe 1 1. Nicht der Senat,

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2016 - 10 K 2128/14

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines gegen die Klägerin ergangenen Lohnsteuernachforderungsbescheides, m

Finanzgericht Köln Gerichtsbescheid, 01. März 2016 - 15 K 317/12

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009 vom 25.11.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.12.2011 wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb dahingehend herabgesetzt, da

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Nov. 2015 - 1 K 1214/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist die Höhe eines aus einer Zwangseinziehung von

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 18. Aug. 2015 - 11 K 2718/12 G,U

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Der Bescheid für 2006 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 27.02.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.06.2012 wird insoweit geändert, als bei der Berechnung des Gewerbesteuermessbetrages 2006 von einem Gewinn i.H.v.     € ausgegan

Finanzgericht Köln Urteil, 10. Juni 2015 - 9 K 2384/09

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Der Erbschaftsteuerbescheid vom 22. Mai 2015 wird mit der Maßgabe geändert, dass der steuerliche Erwerb um die vom Beklagten angesetzt Forderung aus dem Treuhandverhältnis hinsichtlich der Wohnung in der A-Straße ..., ... B, ..., i.H.v. 1.500.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 01. Juni 2015 - 5 K 1374/14

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Das Verfahren wegen Einkommensteuer 2012, Umsatzsteuer 2012, Gewerbesteuermessbetrag 2012 wird abgetrennt und erhält das Aktenzeichen 5 K 556/15. Die Kosten des abgetrennten Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Gründe 1 Das abgetre

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Apr. 2015 - 4 K 1380/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Strittig ist, ob der Grundstückserwerb des Klägers von seinen Geschwistern, der im Tauschwege e

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 25. März 2015 - 15 K 3756/14 Kg

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 18. März 2015 - 4 K 1044/14 AO

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 11. Dezember 2012 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. März 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 09. März 2015 - II B 98/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2015

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist ehrenamtliche Richterin beim Finanzgericht X (FG). Sie beantragte mit Schreiben vom 19.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Feb. 2015 - 11 K 754/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor 1. Unter Änderung des Bescheids vom 9. März 2012 und der diesen bestätigenden Einspruchsentscheidung vom 30. Januar 2013 wird die Erbschaftsteuer der Klägerin auf Ableben der X auf 62.190 EUR herabgesetzt.2. Das Finanzamt trägt die Kosten des

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 11. Dez. 2014 - 16 K 2969/14 G

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Der Gewerbesteuermessbescheid 2004 vom 30.11.2009 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 22.8.2012 wird wie folgt abgeändert: a) Statt des bisher angesetzten Gewinnes aus Gewerbebetrieb (448.843 €) wird ein Gewinn des Klägers aus gewerbliche

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 11. Dez. 2014 - 16 K 3501/12 E

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Die Einkommensteuerbescheide 2004 vom 9.7.2009 und 2005 vom 20.7.2009, beide in Gestalt der (jeweiligen) Einspruchsentscheidung vom 22.8.2012, werden wie folgt abgeändert: Für 2004 werden statt der in der Anlage zur Einspruchsentscheidung a

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Nov. 2014 - VIII R 47/11

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 27. Oktober 2011  3 K 1849/09 sowie die Anschlussrevision der Kläger werden als unb

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Okt. 2014 - 3 K 1765/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 20. Okt. 2014 - 2 V 214/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin wendet sich gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs aus Eingangsrechnungen im Zusammenhang mit dem Bau einer Produktionshalle. 2 Die Antragstellerin bearbeitet ... und vertreibt diese. Zur Erfüllung von Zer

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Juli 2014 - 1 K 1490/12

bei uns veröffentlicht am 18.07.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Aufwendungen für ein Premiere-Abonnement, für Sportbekleidung und für einen Per

Finanzgericht Münster Urteil, 16. Juli 2014 - 10 K 2637/11 E

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten darüber, ob der Abgeltungssteuersatz auf Darlehenszinsen anzuwenden ist, die ein zu mehr als 10 % bete

Finanzgericht Hamburg Urteil, 09. Juli 2014 - 3 K 237/13

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tatbestand 1 A. Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit. 2 I. 1. Die Kläger sind zusammen veranlagte Ehegatten. Die K

Finanzgericht Köln Urteil, 24. Juni 2014 - 1 K 3876/12

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor Unter Änderung des Aufhebungsbescheides vom 26.9.2012 wird Kindergeld für das Kind A für die Monate August und September 2008 sowie Juli 2009 bis August 2011 festgesetzt und der angefochtene Rückforderungsbescheid insoweit aufgehoben. Die Revi

Finanzgericht Hamburg Urteil, 18. Juni 2014 - 1 K 134/12

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tatbestand 1 Streitig ist, ob die zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger im Jahr 2005 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. 2 Der Kläger ist ... der A AG und wurde nach mehreren anderen Auslandsaufenthalten für seinen Arbeit

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 17. Juni 2014 - 13 K 3722/12

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten darüber, ob im Rahmen der Feststellung der Einkünfte für 2006 Aufwendungen für ein Au-pair-Arbeitsverhä

Finanzgericht Münster Urteil, 06. Juni 2014 - 4 K 3546/11 E

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 18.1.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8.9.2011 wird dahingehend geändert, dass die Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit beim Kläger um 369 EUR höher und bei der Klägerin um 33 EU

Finanzgericht Köln Beschluss, 06. Juni 2014 - 15 K 2180/13

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte. 1Gründe: 2Die Kosten des Verfahrens waren - nach summarischer, für die zu treffende Kostenentscheidung hinreichender Prüfung (BFH-Beschluss vom 25.07.1991 III B 555

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Mai 2014 - 5 K 259/13

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob die Einkünfte der Klägerin im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen sind.2 Die Kläger si

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 08. Apr. 2014 - 13 K 339/12 E

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Der Einkommensteuerbescheid für 2006 vom 28.10.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.12.1011 wird dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer auf 32.310 € herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Jan. 2014 - III B 20/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Gründe 1 Die Beschwerde ist unzulässig und durch Beschluss zu verwerfen (§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

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(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Sie haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben und sich auf Anforderung des Gerichts zu den von den anderen...
(1) Die Finanzbehörde kann dem Einspruchsführer eine Frist setzen1.zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung er sich beschwert fühlt,2.zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte,3.zur Bezeichnung von...