Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 438 Anmeldung nach dem Anmeldezeitpunkt
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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis
Eine Anmeldung, die nach dem Anmeldezeitpunkt, jedoch vor dem Erlass des Ausschließungsbeschlusses erfolgt, ist als rechtzeitig anzusehen.
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published on 26/08/2015 00:00
Gründe
Oberlandesgericht München
Az.: 34 Wx 247/15
Beschluss
vom 26.8.2015
3 UR II 463/14 AG Weilheim i. OB
34. Zivilsenat
Leitsatz:
In der Aufgebotssache
...
Beteiligte: ...
wegen Aufgeb
published on 05/10/2016 00:00
Tenor
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 25. September 2015 wird auf Kosten der Beteiligten zu 3 und 4 zurückgewiesen.
published on 25/09/2015 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 3. gegen den am 23.03.2015 erlassenen Ausschließungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 16.03.2015 - 378 II 122/14 - wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 3. haben je zur Hälfte die Kosten des Beschwerdeverf
published on 01/08/2014 00:00
Tenor
Der Beteiligten zu 1) wird Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anmeldung ihrer Rechte im Aufgebotsverfahren bewilligt. Der angefochtene Ausschließungsbeschluss wird aufgehoben, soweit die Grundschuldbriefe zu den Grundschulden
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