Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 227 Sonstige Abänderungen

(1) Für die Abänderung einer Entscheidung über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes ist § 48 Abs. 1 anzuwenden.

(2) Auf eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich sind die §§ 225 und 226 entsprechend anzuwenden, wenn die Abänderung nicht ausgeschlossen worden ist.

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Arbeitsrecht: Zum Versorgungsausgleich einer Invalidenpension

14.08.2014

Zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich einer Invalidenpension der Deutschen Shell AG - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 20 Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente


(1) Bezieht die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person von ihr den Ausgleichswert als Rente (schuldrechtliche Ausgleichsrente) verlangen. Die auf den
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 225 Zulässigkeit einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung


(1) Eine Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung ist nur für Anrechte im Sinne des § 32 des Versorgungsausgleichsgesetzes zulässig. (2) Bei rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ausgleichswert

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 226 Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung


(1) Antragsberechtigt sind die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger. (2) Der Antrag ist frühestens zwölf Monate vor dem Zeitpunkt zulässig, ab dem ein Ehegatte voraussichtlich eine laufende Vers

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 48 Abänderung und Wiederaufnahme


(1) Das Gericht des ersten Rechtszugs kann eine rechtskräftige Endentscheidung mit Dauerwirkung aufheben oder ändern, wenn sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat. In Verfahren, die nur auf Antrag eingele

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2016 - XII ZB 226/13

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 226/13 vom 13. April 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Abs. 3, 4; FamFG § 227 Abs. 2 a) Die allein auf die geänderte Umwertung eines betrieblichen

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2011 - XII ZB 133/08

bei uns veröffentlicht am 02.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 133/08 vom 2. Februar 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1587 g, 1587 h Nr. 1; BeamtVG § 69 e a) Der degressive Bestandteil (sog. Abflachungsbetrag) beamtenrec

Finanzgericht München Urteil, 21. Nov. 2017 - 2 K 599/17

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Kläger sind seit 8. Juli 2011 verheiratet, leben in einem gemeinsamen Haushalt und haben drei Kinder.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 23. Feb. 2018 - 2 UF 113/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 01.03.2016, Az. 2 F 321/12, in den Ziffern 3, 4 und 5 wie folgt abgeändert und ergänzt: 3. Es wird festgestellt

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Juni 2016 - II-1 UF 34/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor b e s c h l o s s e n : I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 14.12.2015 wird auf ihre, der Antragstellerin, Kosten zurückgewiesen. II. Beschwerdewert: 1.000 €. G r ü

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2014 - XII ZB 658/10

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 10. November 2010 aufgehoben.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 10. Aug. 2010 - 11 UF 150/10

bei uns veröffentlicht am 10.08.2010

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin und die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart -Bad Cannstatt vom 20.05.2010 (1 F 1073/09) werden zurückgewiesen. 2. Bei der Kost

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(1) Das Gericht des ersten Rechtszugs kann eine rechtskräftige Endentscheidung mit Dauerwirkung aufheben oder ändern, wenn sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich wesentlich geändert hat. In Verfahren, die nur auf Antrag eingeleitet werden...
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