Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 226 Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung

(1) Antragsberechtigt sind die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger.

(2) Der Antrag ist frühestens zwölf Monate vor dem Zeitpunkt zulässig, ab dem ein Ehegatte voraussichtlich eine laufende Versorgung aus dem abzuändernden Anrecht bezieht oder dies auf Grund der Abänderung zu erwarten ist.

(3) § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes gilt entsprechend.

(4) Die Abänderung wirkt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt.

(5) Stirbt der Ehegatte, der den Abänderungsantrag gestellt hat, vor Rechtskraft der Endentscheidung, hat das Gericht die übrigen antragsberechtigten Beteiligten darauf hinzuweisen, dass das Verfahren nur fortgesetzt wird, wenn ein antragsberechtigter Beteiligter innerhalb einer Frist von einem Monat dies durch Erklärung gegenüber dem Gericht verlangt. Verlangt kein antragsberechtigter Beteiligter innerhalb der Frist die Fortsetzung des Verfahrens, gilt dieses als in der Hauptsache erledigt. Stirbt der andere Ehegatte, wird das Verfahren gegen dessen Erben fortgesetzt.

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Familienrecht: Zur Abänderung des Versorgungsausgleichs

19.09.2013

Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffnen nicht die Abänderungsmöglichkeit nach § 51 VersAusglG.
Ehescheidung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen


(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet. (1a) Befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, auf die Anspruch un

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 52 Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs


(1) Für die Durchführung des Abänderungsverfahrens nach § 51 ist § 226 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden. (2) Der Versorgungsträger berechnet in den Fällen des §
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 227 Sonstige Abänderungen


(1) Für die Abänderung einer Entscheidung über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes ist § 48 Abs. 1 anzuwenden. (2) Auf eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich sind d
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 27 Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs


Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.

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42 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Juni 2013 - XII ZB 635/12

bei uns veröffentlicht am 05.06.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 635/12 vom 5. Juni 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 31, 51 Im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG ist auch die Vorschrift über den Tod eines E

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2019 - XII ZB 34/17

bei uns veröffentlicht am 03.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 34/17 vom 3. Juli 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 5 Abs. 2 Satz 2, 40 Abs. 2 Satz 1, 44 Abs. 1, 51 Abs. 1 und 2; FamFG § 225 Abs. 2 und 3 Eine nach

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2016 - XII ZB 226/13

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 226/13 vom 13. April 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Abs. 3, 4; FamFG § 227 Abs. 2 a) Die allein auf die geänderte Umwertung eines betrieblichen

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2013 - XII ZB 340/11

bei uns veröffentlicht am 24.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 340/11 vom 24. Juli 2013 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VersAusglG § 51 Abs. 1, § 20 Abs. 1 a) Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffne

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2012 - XII ZB 599/10

bei uns veröffentlicht am 07.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 599/10 vom 7. März 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 5 Abs. 2, § 39, § 43, § 48 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2 (aF); SGB VI § 109 Abs. 6 a) F

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2012 - XII ZB 372/11

bei uns veröffentlicht am 21.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 372/11 vom 21. März 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 5 Abs. 2; SGB VI §§ 69, 70 Abs. 1, 71, 74 a) Die Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier ode

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Jan. 2017 - M 21 K 14.3864

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin macht die Zahlung von Ver

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 01. Feb. 2016 - 11 UF 1466/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 06.10.2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Die Rechts

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 07. Aug. 2014 - 5 K 13.643

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestan

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Dez. 2014 - W 1 K 14.1118

bei uns veröffentlicht am 05.12.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die zustehenden Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz bereits ab dem 1. September 2010 zu gewähren. Der Bescheid der Wehrbereichsverwaltung Süd vom 16. Mai 2012 und d

Oberlandesgericht München Beschluss, 12. Dez. 2014 - 2 UF 663/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - München vom 03.04.2014 aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin ab 01.01.2015 als Teilhabe an der Hint

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 14. Juli 2015 - 11 UF 88/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.: 11 UF 88/15 Beschluss vom 14.07.2015 2 F 644/14 AG Erlangen In der Familiensache ... gegen ... Weitere Beteiligte: 1) ... 2) .... 3) ...

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 28. März 2018 - 2 UF 184/17

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Aschaffenburg vom 28.06.2017 (Az: 4 F 1803/16) in Ziffer 1. abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Entscheidung des Amtsgeri

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2015 - 14 ZB 14.867

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 9.628,08 Euro festgesetzt. Gr

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Juni 2018 - 12 UF 560/18

bei uns veröffentlicht am 22.06.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerden der Generalzolldirektion vom 03.05.2018 sowie des Antragstellers vom 09,05.2018 wird der am 19.04.2018 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim in Ziffer 1 und 2 wie folgt abgeändert: 2. Ein Ver

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2018 - XII ZB 624/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 6. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 7. Dezember 2015 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2018 - XII ZB 466/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 15. September 2016 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 28. März 2017 - 5 K 2000/14

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, den Betrag, um den die Versorgungsbezüge des Klägers wegen des Versorgungsausgleichs für seine am 31.12.1988 von ihm geschiedene Ehefrau x gekürzt werden, mit Wirkung zum 01.06.2014 auf 888,99 EUR festzusetzen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2017 - XII ZB 98/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 98/16 vom 18. Januar 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB XII § 95; VersAusglG §§ 51, 52 Abs. 1; FamFG § 226 Abs. 1 Der Träger der Sozialhilfe ist nicht berechtig

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Aug. 2016 - XII ZB 84/13

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Berichtigt durch Beschluss vom 21. September 2016 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 84/13 vom 24. August 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Juni 2016 - II-1 UF 34/16

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor b e s c h l o s s e n : I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 14.12.2015 wird auf ihre, der Antragstellerin, Kosten zurückgewiesen. II. Beschwerdewert: 1.000 €. G r ü

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2016 - XII ZB 350/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 350/15 vom 22. Juni 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 5 Abs. 2, 43 Abs. 4; SGB VI § 262 Abs. 1 Bei der Bewertung eines Anrechts in der gesetzlichen R

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 12. Apr. 2016 - 5 A 683/14

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine Kürzung seiner Altersentschädigung als ehemaliger Landtagsabgeordneter. 2 Durch Urteil des Amtsgerichts B-Stadt vom 10.10.2000 wurde der Kläger von seiner Ehefrau geschieden und die Entscheidung übe

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 29. Feb. 2016 - 15 UF 10/16

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des weiteren Beteiligten m 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Esslingen vom 11.12.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der weitere Beteiligte zu 1. V

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2016 - XII ZB 447/13

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 447/13 vom 17. Februar 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VersAusglG §§ 5 Abs. 2, 9 Abs. 1, 19, 20, 25 Abs. 2, 39, 41, 45; BetrAVG § 4 Abs. 5 a) Bei kapitalgedeckt

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Feb. 2016 - XII ZB 313/15

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 313/15 vom 3. Februar 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 43, 51; FamFG § 226 Abs. 4 a) Nach dem Beginn des Bezugs einer Vollrente wegen Alters

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Dez. 2015 - XII ZB 450/13

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 450/13 vom 16. Dezember 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 27, 47, 51 Abs. 1 a) Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren na

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 14. Okt. 2015 - 13 UF 119/14

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor Auf die Beschwerde des früheren Antragstellers gegen den am 15.05.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gütersloh wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels des früheren Antragstellers im Übrigen – der Beschluss des

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 02. Okt. 2015 - 6 UF 84/15

bei uns veröffentlicht am 02.10.2015

Tenor Der Antragstellerin wird zur Abwehr der Beschwerde der Beteiligten zu 1) Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. I aus E bewilligt. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Familiengerich

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2015 - XII ZB 166/13

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 166/13 vom 16. September 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 51, 52; FamFG § 48 Abs. 2, 226 Abs. 2; ZPO §§ 256, 580 Nr. 7 b a) Zur Abänderung eines na

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Juni 2015 - 17 UF 238/14

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürtingen vom 16.10.2014 in Ziff. 1 und 2 der Entscheidungsformel abgeändert. Der Antrag der Antragstellerin wird abge

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 10. Juni 2015 - 13 K 28/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffer 2 des Bescheides vom 7. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. November 2014 verpflichtet, die gemäß § 55c Absatz 1 Satz 1 SVG erfolgte Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Mai 2015 - XII ZB 564/12

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X I I Z B 5 6 4 / 1 2 vom 27. Mai 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 225 a) Bloße Fehler der Ausgangsentscheidung wie Rechen- und Methodenfehler, ungenügende Berec

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Jan. 2015 - 6 UF 98/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und des Ehemannes wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Paderborn vom 27.05.2014 (Az.: 87 F 1/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Jan. 2015 - 17 UF 263/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Landesamts für Besoldung und Versorgung gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 30. Oktober 2014, Az. 22 F 604/13, wird zurückgewiesen. 2. Der weitere Beteiligte trägt die Kosten de

Amtsgericht Stuttgart Beschluss, 30. Okt. 2014 - 22 F 604/13

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor 1.Der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.10.1979 wird mit Wirkung zum 01.02.2013 dahingehend abgeändert, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.2.Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.3.Der Verfahrenswert

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2014 - XII ZB 323/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB323/13 vom 22. Oktober 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG § 51 Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffnen nicht die Abänderu

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 29. Jan. 2014 - 3 K 161/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin für die Zeit vom 1. Juli 2010 bis zum 31. Januar 2012 Altersrente in Höhe von insgesamt 13.983,81 Euro ab

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 20. Juli 2012 - 15 UF 139/12

bei uns veröffentlicht am 20.07.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beteiligten zu 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwäbisch Hall vom 26.03.2012 dahingehend abgeändert, dass die in diesem Beschluss ausgesprochene Abänderung des Urtei

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Juni 2012 - 8 K 4605/11

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, eine reduzierte Kürzung der Versorgungsbezüge des Klägers bereits mit Wirkung zum 01.09.2010 festzusetzen, wobei der Kürzungsbetrag im Zeitraum vom 01.09.2010 bis zum 31.03.2011 monatlich 287,96 EUR und für die

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Okt. 2010 - 15 UF 196/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde der G. Lebensversicherung AG wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Backnang vom 26.07.2010 unter 1. Absatz 4 abgeändert. Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der G. Le

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Ein Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalls es rechtfertigen, von der Halbteilung abzuweichen.