Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 197 Beschluss über die Annahme als Kind

(1) In einem Beschluss, durch den das Gericht die Annahme als Kind ausspricht, ist anzugeben, auf welche gesetzlichen Vorschriften sich die Annahme gründet. Wurde die Einwilligung eines Elternteils nach § 1747 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht für erforderlich erachtet, ist dies ebenfalls in dem Beschluss anzugeben.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 wird der Beschluss mit der Zustellung an den Annehmenden, nach dem Tod des Annehmenden mit der Zustellung an das Kind wirksam.

(3) Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Eine Abänderung oder Wiederaufnahme ist ausgeschlossen.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG | § 6 Zuständigkeit und Verfahren


(1) Über Anträge nach den §§ 2 und 3 entscheidet das Familiengericht, in dessen Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichts; für den Bezirk des Kammergerichts entscheidet das Amtsgericht Schöneberg. Für die
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1747 Einwilligung der Eltern des Kindes


(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaub

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 28. März 2018 - 2 UF 17/18

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Angenommenen X. M. wird Ziffer 4 des Endbeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Bamberg vom 14.12.2017 wie folgt ergänzt: Dem neuen Geburtsnamen des Angenommenen X. M. wird der bisherige F

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 02. Juli 2019 - 9 UF 208/19

bei uns veröffentlicht am 02.07.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Annehmenden Pi. Ir. He. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwandorf vom 17.01.2019 (Az.: 2 F 181/18) abgeändert: 1.Auf Antrag der Annehmenden Pi. Ir. He. vom 2

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 26. Apr. 2017 - 2 UF 70/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde der weiteren Beteiligten Z. wird als unzulässig verworfen. II. 1.) Auf die Beschwerde der Annehmenden X. hin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Aschaffenburg vom 1.3.2017 wie f

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2017 - XII ZB 18/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 18/16 vom 21. Juni 2017 in der Adoptionssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1757; FamFG § 197 Abs. 3 a) Der Adoptionsbeschluss ist auch hinsichtlich des im Ausspruch enthaltenen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Dez. 2015 - 14 UF 148/15

bei uns veröffentlicht am 29.12.2015

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Lemgo vom 22.07.2015 (7 F 85/15) wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 2) und 3) zu je 1/

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2015 - XII ZB 730/12

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 730/12 vom 17. Juni 2015 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AdWirkG § 4 Zur Bindungswirkung familiengerichtlicher Anerkennungsentscheidungen nach den Vorschriften

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Apr. 2014 - 15 W 358/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beteiligte zu 3) wird angewiesen, dem Geburtseintrag des Beteiligten zu 1) im Wege der Folgebeurkundung den Familiennamen „Meier Graf C of D“ beizuschreiben. Die Rechtsb

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 05. Dez. 2013 - 13 UF 793/13

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 13.11.2013 wird zurückgewiesen. 2. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Wer

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 30. Sept. 2013 - 12 UF 58/13

bei uns veröffentlicht am 30.09.2013

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleswig vom 19. März 2013 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller haben die durch ihre Beschwerde entstandenen Kosten zu tragen. Beschwerdewert

Bundesverfassungsgericht Urteil, 19. Feb. 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09

bei uns veröffentlicht am 19.02.2013

Tenor 1. § 9 Absatz 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar, soweit die Annahme eines adoptierten Kindes des eingetragenen Lebenspartners durch d

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Nov. 2012 - 14 U 9/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29.02.2012, Az. 33 O 39/11 KfH, in Ziffer II. seines Tenors und im Kostenpunkt abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Anteile an der Maschinen

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 21. März 2011 - 6 UF 31/11

bei uns veröffentlicht am 21.03.2011

Tenor I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Zweibrücken vom 21. Oktober 2010 im Tenor wie folgt ergänzt: Die Annahme ändert nicht den Ehenamen des Angenommenen. II. Der Verfahrenswert des Besc

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(1) Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Sofern kein anderer Mann nach § 1592 als Vater anzusehen ist, gilt im Sinne des Satzes 1 und des § 1748 Abs. 4 als Vater, wer die Voraussetzung des § 1600d Abs. 2 Satz 1 glaubhaft macht...