Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 149 Erstreckung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

Die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Scheidungssache erstreckt sich auf eine Versorgungsausgleichsfolgesache, sofern nicht eine Erstreckung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

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Familienrecht: Zum Versorgungsausgleich wegen Geringfügigkeit

21.02.2014

Dem Ehegatten kann Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz in der Versorgungsausgleichsfolgesache nicht versagt werden, weil er selbst keine Beschwerde eingelegt hat.
Ehescheidung

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2014 - XII ZB 413/12

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 413/12 vom 16. Januar 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 76 Abs. 1; ZPO § 114 Einem beteiligten Ehegatten kann Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerdeinst

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Okt. 2012 - 2 UF 85/12

bei uns veröffentlicht am 16.10.2012

Tenor 1. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 3.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 06. Aug. 2012 - 18 WF 145/12

bei uns veröffentlicht am 06.08.2012

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird Ziffer V. des Beweisbeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Emmendingen vom 26.04.2012 (4 F 83/10) aufgehoben. Gründe   I. 1 Die Antragstellerin wendet sich dagegen,