Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 148 Wirksamwerden von Entscheidungen in Folgesachen
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 148 Wirksamwerden von Entscheidungen in Folgesachen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis
Vor Rechtskraft des Scheidungsausspruchs werden die Entscheidungen in Folgesachen nicht wirksam.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 17/03/2016 00:00
Tenor
1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Teilanerkenntnisbeschluss des Amtsgerichts Balingen - Familiengericht - 3 F 206/11 vom 19.2.2016
aufgehoben
und
das Verfahren an das Familiengericht
zurückve
published on 07/04/2015 00:00
Tenor
Das Grundbuchamt wird angewiesen, die in Abt. III unter laufender Nummer 3 zugunsten des Beteiligten zu 2) eingetragene Zwangssicherungshypothek über 20.000,00 € zu löschen.
Eine Kostenerstattung für das Beschwerdeverfahren wird nicht angeord
published on 05/04/2011 00:00
Tenor
Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 4) gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich in dem am 28. September 2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – in Völklingen – 8 F 455/09 S – wird zurückgewiesen.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.