Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 4 Genehmigung des Netzbetriebs

(1) Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes bedarf der Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Über die Erteilung der Genehmigung entscheidet die nach Landesrecht zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen.

(2) Die Genehmigung nach Absatz 1 darf nur versagt werden, wenn der Antragsteller nicht die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften dieses Gesetzes auf Dauer zu gewährleisten. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch der Betrieb einer in Absatz 1 genannten Anlage untersagt werden, für dessen Aufnahme keine Genehmigung erforderlich war.

(3) Im Falle der Gesamtrechtsnachfolge oder der Rechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz oder in sonstigen Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 oder den §§ 8 bis 10 geht die Genehmigung auf den Rechtsnachfolger über.

(4) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann bei einem Verstoß gegen Absatz 1 den Netzbetrieb untersagen oder den Netzbetreiber durch andere geeignete Maßnahmen vorläufig verpflichten, ein Verhalten abzustellen, das einen Versagungsgrund im Sinne des Absatzes 2 darstellen würde.

(5) Das Verfahren nach Absatz 1 kann über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.

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Vergaberecht: Zur öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags

08.01.2015

Die öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags hat nach § 46 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 EnWG durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu erfolgen.
Vergaberecht

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 3 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet1.AbrechnungsinformationenInformationen, die üblicherweise in Rechnungen über die Energiebelieferung von Letztverbrauchern zur Ermittlung des Rechnungsbetrages enthalten sind, mit Ausnahme der Zahlungsaufforderung sel

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 95 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 ein Energieversorgungsnetz betreibt,1a.ohne eine Zertifizierung nach § 4a Absatz 1 Satz 1 ein Transportnetz betreibt,1b.entgegen § 4c Satz 1 oder Satz 2 die

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 55 Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde


(1) Für Entscheidungen der Regulierungsbehörde nach diesem Gesetz gelten hinsichtlich des behördlichen und gerichtlichen Verfahrens die Vorschriften des Teiles 8, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Leitet die Bundesnetzagentur ein V
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 8 Eigentumsrechtliche Entflechtung


(1) Vertikal integrierte Unternehmen haben sich nach Maßgabe der folgenden Absätze zu entflechten, soweit sie nicht von einer der in § 9 oder den §§ 10 bis 10e enthaltenen Möglichkeiten Gebrauch machen. (2) Der Transportnetzbetreiber hat unmittel

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 7 Rechtliche Entflechtung von Verteilernetzbetreibern


(1) Vertikal integrierte Unternehmen haben sicherzustellen, dass Verteilernetzbetreiber, die mit ihnen im Sinne von § 3 Nummer 38 verbunden sind, hinsichtlich ihrer Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung sind. Bet

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Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Nov. 2007 - KVR 23/07

bei uns veröffentlicht am 13.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 23/07 Verkündet am: 13. November 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2012 - EnVR 86/10

bei uns veröffentlicht am 09.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 86/10 Verkündet am: 9. Oktober 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Urteil, 28. März 2007 - VIII ZR 144/06

bei uns veröffentlicht am 28.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 144/06 Verkündet am: 28. März 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06

bei uns veröffentlicht am 13.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 36/06 Verkündet am: 13. Juni 2007 Kirchgeßner Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 315; EnW

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2008 - VIII ZR 138/07

bei uns veröffentlicht am 19.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 138/07 Verkündet am: 19. November 2008 Vorusso Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: nein BGB § 315; EnWG

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 31. Aug. 2017 - AN 9 S 17.00896

bei uns veröffentlicht am 31.08.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

Landgericht Hamburg Urteil, 15. Nov. 2016 - 307 O 421/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der

Landgericht Hamburg Urteil, 19. Okt. 2016 - 305 O 519/15

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufg

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Jan. 2016 - VI-3 Kart 143/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 7 vom 20. Mai 2014 – BK7-13-073 – wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentu

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Apr. 2014 - VI-2 Kart 3/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und zu 2) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 5 der Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeskartellbehör

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Apr. 2014 - VI-2 Kart 2/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und zu 2) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 5 der Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeskartellbehör

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Nov. 2011 - VII R 22/11

bei uns veröffentlicht am 22.11.2011

Tatbestand 1 I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Hauptzollamt --HZA--) hatte der X-GmbH (GmbH) mit Verfügung vom 19. Mai 1999 die Erlaubnis erteilt, Strom zum erm

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Mai 2010 - 202 EnWG 1/10

bei uns veröffentlicht am 27.05.2010

Tenor 1. Der Beschwerdeführerin wird von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Beschwerdeeinlegungs- sowie der Beschwerdebegründungsfrist gewährt. 2. Die sofortige Beschwerde wird mangels Beschwer

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 03. Juli 2009 - 14 U 96/08

bei uns veröffentlicht am 03.07.2009

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Mai 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist v

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 23. Apr. 2009 - U 646/08.Kart, U 646/08 Kart

bei uns veröffentlicht am 23.04.2009

Tenor Die Klageanträge zu 1. Buchst. a) bis c), der hilfsweise zum Klageantrag zu 1. d) gestellte Antrag, die Klageanträge zu 1. e) bis g) sowie die Klageanträge zu 3. sind dem Grunde nach gerechtfertigt, und zwar mit der Maßgabe, dass die mit de

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(1) Vertikal integrierte Unternehmen haben sicherzustellen, dass Verteilernetzbetreiber, die mit ihnen im Sinne von § 3 Nummer 38 verbunden sind, hinsichtlich ihrer Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung sind. Betreiber von...
(1) Vertikal integrierte Unternehmen haben sicherzustellen, dass Verteilernetzbetreiber, die mit ihnen im Sinne von § 3 Nummer 38 verbunden sind, hinsichtlich ihrer Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung sind. Betreiber von...