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§ 16Amtlich · § 5 UrhG

Gerichtliche Entscheidung

Zeitreise: 10.03.2026

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs nach Artikel 17 Absatz 5 oder Absatz 8 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023 ergeht durch unanfechtbaren Beschluss.

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Ende des Gesetzes