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Amtlich · § 5 UrhG

Art 1 DBAPAKG

Zeitreise: 21.09.1995Art 2 ›

Dem in Islamabad am 14. Juli 1994 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tag wird zugestimmt. Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

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