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Amtlich · § 5 UrhG

Art 1 DBANAMG

Zeitreise: 09.08.1994

Dem in Windhuk am 2. Dezember 1993 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tag wird zugestimmt. Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

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