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§ 29Amtlich · § 5 UrhG

Vorstand

Zeitreise: 10.08.2021‹ § 28§ 30 ›

(1) Der Vorstand des Forstbetriebsverbands besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Mitgliedern.

(2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Verbands. Er vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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