Bundeswaldgesetz - BWaldG | § 15 Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse
Bundeswaldgesetz - BWaldG | § 15 Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse
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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft Inhaltsverzeichnis
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne dieses Gesetzes sind anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften (Abschnitt II), Forstbetriebsverbände (Abschnitt III) und anerkannte Forstwirtschaftliche Vereinigungen (Abschnitt IV).
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published on 12/06/2018 00:00
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. März 2017 teilweise aufgehoben.
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