Bundeswaldgesetz - BWaldG | § 15 Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne dieses Gesetzes sind anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften (Abschnitt II), Forstbetriebsverbände (Abschnitt III) und anerkannte Forstwirtschaftliche Vereinigungen (Abschnitt IV).

ra.de-OnlineKommentar zu § 15 BWaldG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | § 15 BWaldG

Urteil einreichen

1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 15 BWaldG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juni 2018 - KVR 38/17

bei uns veröffentlicht am 12.06.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. März 2017 teilweise aufgehoben.