Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 28

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Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges Inhaltsverzeichnis

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published on 20/09/2017 00:00

Tenor I. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das zuständige Amtsgericht Dortmund verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten
published on 21/07/2015 00:00

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 17. Juli 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten auch der Berufung. III. Der Streitwert wird auf 2.169,82 Euro festge
published on 03/04/2014 00:00

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 8. Juni 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht zurückver
published on 12/07/2012 00:00

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. August 2011 wird zurückgewiesen.
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