Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 79

(1) Der Personalrat wirkt bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit. § 77 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Der Personalrat kann gegen die Kündigung Einwendungen erheben, wenn nach seiner Ansicht

1.
bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden sind,
2.
die Kündigung gegen eine Richtlinie im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 8 verstößt,
3.
der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in derselben Dienststelle oder in einer anderen Dienststelle desselben Verwaltungszweiges an demselben Dienstort einschließlich seines Einzugsgebietes weiterbeschäftigt werden kann,
4.
die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist oder
5.
die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt.
Wird dem Arbeitnehmer gekündigt, obwohl der Personalrat nach Satz 3 Einwendungen gegen die Kündigung erhoben hat, so ist dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Personalrates zuzuleiten, es sei denn, daß die Stufenvertretung in der Verhandlung nach § 72 Abs. 4 Satz 2 die Einwendungen nicht aufrechterhalten hat.

(2) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Satz 4 nach dem Kündigungsschutzgesetz Klage auf Feststellung erhoben, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, so muß der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluß des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen. Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Arbeitsgericht ihn durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach Satz 1 entbinden, wenn

1.
die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder
2.
die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers führen würde oder
3.
der Widerspruch des Personalrates offensichtlich unbegründet war.

(3) Vor fristlosen Entlassungen und außerordentlichen Kündigungen ist der Personalrat anzuhören. Der Dienststellenleiter hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen. Hat der Personalrat Bedenken, so hat er sie unter Angabe der Gründe dem Dienststellenleiter unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen.

(4) Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Personalrat nicht beteiligt worden ist.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 86


Für den Bundesnachrichtendienst gilt dieses Gesetz mit folgenden Abweichungen: 1.Teile und Stellen des Bundesnachrichtendienstes, die nicht zur Zentrale des Bundesnachrichtendienstes gehören, gelten als Dienststellen im Sinne des § 6 Abs. 1. In Zweif
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 76


(1) Der Personalrat hat mitzubestimmen in Personalangelegenheiten der Beamten bei 1.Einstellung, Anstellung,2.Beförderung, Übertragung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt ohne Änderung der Amtsbezeichnung, Verleihung eines anderen Amtes mi

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 77


(1) In Personalangelegenheiten der in § 14 Abs. 3 bezeichneten Beschäftigten, der Beamten auf Zeit, der Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit bestimmt der Personalrat nach § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 nur mit, wen

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 72


(1) Soweit der Personalrat an Entscheidungen mitwirkt, ist die beabsichtigte Maßnahme vor der Durchführung mit dem Ziele einer Verständigung rechtzeitig und eingehend mit ihm zu erörtern. (2) Äußert sich der Personalrat nicht innerhalb von zehn Arbe

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Juni 2018 - 2 AZR 436/17

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 6. Dezember 2016 - 9 Sa 481/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Juni 2018 - 7 ABR 48/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerden des Beteiligten zu 4. sowie der Beteiligten zu 6. bis 13. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Juni 2016 - 14 TaBV 17/16 - unter Zu

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - 2 AZR 6/18

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13. Juli 2017 - 7 Sa 121/17 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Feb. 2018 - 7 Sa 421/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 16. August 2017, Az. 7 Ca 273/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 16. Augu

Bundesarbeitsgericht Urteil, 27. Juli 2017 - 2 AZR 476/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. April 2016 - 5 Sa 784/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Juli 2017 - 3 Sa 153/17

bei uns veröffentlicht am 10.07.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24.01.2017 - 8 Ca 4150/15 - aufgehoben. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Der Kläger hat

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Jan. 2017 - 2 AZR 61/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 2. Dezember 2015 - 3 Sa 1243/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - 2 AZR 42/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juni 2015 - 19 Sa 2229/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - 2 AZR 867/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Oktober 2015 - 19 Sa 24/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 13. Juni 2016 - 9 Sa 135/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor 1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 18.12.2015 - 2 Ca 2510/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2.Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d : 2Die Parteien streiten über die Wirksamkeit ein

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Juni 2016 - 6 Sa 206/16

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 13.01.2016 - AZ: 3 Ca 2511/14 - wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Okt. 2015 - 2 AZR 582/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 7. März 2014 - 6 Sa 477/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 27. Aug. 2015 - 30 Ca 1611/15

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 03.03.2015 nicht beendet wird.2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor 1. Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2014 - 4 Sa 10/14 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Juni 2015 - 2 AZR 256/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 15. Januar 2014 - 2 Sa 66/12 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, wie es ihre Berufung gege

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. März 2015 - 2 AZR 783/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. August 2013 - 8 Sa 215/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 31. Juli 2014 - 2 AZR 408/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 12. September 2012 - 2 Sa 6/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 12. September 2012 - 2 Sa 7/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 17. Juli 2014 - 4 A 492/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2014

Tenor Der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13. November 2013 – 8 K 985/13 – wird abgeändert.Es wird festgestellt, dass der Beteiligte verpflichtet ist, neu gewählte Personalratsmitglieder, die das „PR 1 - Seminar“ des Bildungsträ

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. März 2014 - 7 Sa 179/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen – Az. 8 Ca 660/12 – vom 10. Januar 2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. März 2014 - 7 Sa 530/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Berufung des beklagten Landes wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 23. Oktober 2013, Az.: 1 Ca 645/13, geringfügig abgeänder

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. Feb. 2014 - 3 Sa 423/13

bei uns veröffentlicht am 03.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 29.08.2013, Az: 2 Ca 3710/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden Rec

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Dez. 2013 - 5 Sa 356/13

bei uns veröffentlicht am 16.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.06.2013, A.: 2 Ca 1209/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden Rec

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 10. Dez. 2013 - 5 Sa 113/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor 1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. 2. Die Anschluss-Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu ¾ und im Übrigen die Beklagte. 4. Die Revision wird nicht zugela

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Okt. 2013 - 5 Sa 213/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 14.03.2013 - 11 Ca 3329/12 - hinsichtlich der Ziffer 2 aufgehoben und teilweise abgeändert. Es wird festgestellt, dass die fristlose Kündigung vom 28.08

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Jan. 2013 - 6 Sa 481/12

bei uns veröffentlicht am 25.01.2013

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 17.9.2012 - AZ: 2 Ca 807/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Okt. 2012 - 2 AZR 552/11

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2011 - 16 Sa 113/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Okt. 2012 - 2 AZR 561/11

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2011 - 16 Sa 229/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Sept. 2012 - 6 P 7/11

bei uns veröffentlicht am 04.09.2012

Gründe I. 1 Mit Schreiben vom 7. August 2008 forderte der Antragsteller den Beteiligten

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Sept. 2012 - 6 P 5/11

bei uns veröffentlicht am 04.09.2012

Gründe I. 1 Mit Schreiben vom 21. Mai 2008 forderte der Antragsteller den Beteiligten a

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 09. Juli 2012 - 2 Sa 352/11

bei uns veröffentlicht am 09.07.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 15. 09. 2011 - 2 Ca 3819/10 - abgeändert. Die Klage sowie der Weiterbeschäftigungsantrag vom 09. 01. 2012 werden zurückgewiesen. 2. Die Kosten de

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 09. Juli 2012 - 2 Sa 353/11

bei uns veröffentlicht am 09.07.2012

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 15. 09. 2011 - 2 Ca 3820/10 - abgeändert. Die Klage sowie der Weiterbeschäftigungsantrag vom 09. 01. 2012 werden abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstre

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2012 - 6 P 25/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Gründe I. 1 Unter dem 2. Oktober 2001 entschied die Beteiligte, die Deutsche Post AG, i

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Juni 2010 - 6 P 8/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Tatbestand 1 In der Zeit ab April 2006 schrieb der Beteiligte unter Bezugnahme auf § 84 Abs. 2 SGB IX Beschäftigte seiner Dienststelle an, die innerhalb des zurückliegen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Apr. 2010 - 6 AZR 828/08

bei uns veröffentlicht am 22.04.2010

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 9. September 2008 - 2 Sa 83/07 - aufgehoben.

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(1) In Personalangelegenheiten der in § 14 Abs. 3 bezeichneten Beschäftigten, der Beamten auf Zeit, der Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit bestimmt der Personalrat nach § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 nur mit, wenn sie es...
(1) Der Personalrat hat mitzubestimmen in Personalangelegenheiten der Beamten bei 1.Einstellung, Anstellung,2.Beförderung, Übertragung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt ohne Änderung der Amtsbezeichnung, Verleihung eines anderen Amtes mit anderer...
(1) Soweit der Personalrat an Entscheidungen mitwirkt, ist die beabsichtigte Maßnahme vor der Durchführung mit dem Ziele einer Verständigung rechtzeitig und eingehend mit ihm zu erörtern. (2) Äußert sich der Personalrat nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen oder...