Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 76

(1) Der Personalrat hat mitzubestimmen in Personalangelegenheiten der Beamten bei

1.
Einstellung, Anstellung,
2.
Beförderung, Übertragung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt ohne Änderung der Amtsbezeichnung, Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe, Laufbahnwechsel,
3.
Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit,
4.
Versetzung zu einer anderen Dienststelle, Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist (das Einzugsgebiet im Sinne des Umzugskostenrechts gehört zum Dienstort),
5.
Abordnung für eine Dauer von mehr als drei Monaten,
5a.
Zuweisung nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes für eine Dauer von mehr als drei Monaten,
6.
Anordnungen, welche die Freiheit in der Wahl der Wohnung beschränken,
7.
Versagung oder Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit,
8.
Ablehnung eines Antrages nach den §§ 91, 92, 92a, 92b oder § 95 des Bundesbeamtengesetzes auf Teilzeitbeschäftigung, Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit oder Urlaub,
9.
Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze.

(2) Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, gegebenenfalls durch Abschluß von Dienstvereinbarungen mitzubestimmen über

1.
Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen für Beamte,
2.
Inhalt von Personalfragebogen für Beamte,
3.
Beurteilungsrichtlinien für Beamte,
4.
Bestellung von Vertrauens- oder Betriebsärzten als Beamte,
5.
Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs,
6.
allgemeine Fragen der Fortbildung der Beschäftigten,
7.
Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden,
8.
Erlaß von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen,
9.
Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten,
10.
Maßnahmen, die der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg dienen.
In den Fällen der Nummer 9 bestimmt der Personalrat nur auf Antrag des Beschäftigten mit; dieser ist von der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig vorher in Kenntnis zu setzen.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG | § 29 Verfahren


(1) Der Betriebsrat hat in den in § 78 Absatz 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes genannten Personalangelegenheiten der Beamten ein Mitbestimmungsrecht. Auf das Mitbestimmungsrecht in den in § 78 Absatz 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes gen
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 69


(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. (2) Der Leiter der Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme und beantragt seine Zustimmung

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 79


(1) Der Personalrat wirkt bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit. § 77 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Der Personalrat kann gegen die Kündigung Einwendungen erheben, wenn nach seiner Ansicht 1.bei der Auswahl des zu kündigenden Arb

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 77


(1) In Personalangelegenheiten der in § 14 Abs. 3 bezeichneten Beschäftigten, der Beamten auf Zeit, der Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit bestimmt der Personalrat nach § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 nur mit, wen
zitiert 6 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 29 Zuweisung


(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder2. bei einer

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 92 Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung


(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn 1. sie a) mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen oder p

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 91 Teilzeit


(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehe

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 92a Familienpflegezeit mit Vorschuss


(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag für längstens 24 Monate Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden als Familienpflegezeit bewilligt, wenn 1. sie eine

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 95 Beurlaubung ohne Besoldung


(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann in Bereichen, in denen wegen der Arbeitsmarktsituation ein außergewöhnlicher Überhang an Bewerberinnen und Bewerbern besteht und deshalb ein dringendes öffentliches Interesse daran be

Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 92b Pflegezeit mit Vorschuss


(1) Unter den Voraussetzungen des § 92a Absatz 1 wird auf Antrag für längstens sechs Monate Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden oder Urlaub ohne Besoldung als Pflegezeit bewilligt. (2)

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33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 30. Aug. 2018 - B 5 E 18.166

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig von der Verpflichtung freizustellen, nach Eintritt ihrer Dienstfähigkeit ihren Dienst im Betriebsteil TPS in D … anzutreten. 2. Die Antragsgegne

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 14. Feb. 2017 - AN 7 PE 17.00152

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor 1. Die Beteiligte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, das Mitbestimmungsverfahren hinsichtlich der Verlängerung der Zuweisung/Abordnung der in der Anlage AS6 zum Antrag im Hauptsacheverfahren AN 7 P 17.00164 g

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Aug. 2017 - AN 7 P 17.01180, 7 PE 17.01411

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor 1. Der Feststellungsantrag wird abgewiesen. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen. Gründe I. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage der Mitbestimmungsbedürftigk

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 16. Mai 2018 - RN 1 S 18.155

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 11.1.2018 gegen die Versetzungsverfügung der Antragsgegnerin vom 15.12.2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 21. Mai 2014 - 11 S 14.00436

bei uns veröffentlicht am 21.05.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin, eine Bundesbeamtin und be

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Okt. 2016 - Au 2 K 16.762

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich g

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 12. Dez. 2018 - 25 FL 216/18

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor Es wird festgestellt, dass der Beteiligte das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt, indem er A. als studierende Aushilfskraft eingestellt und in die Entgeltgruppe Mini-1 eingruppiert hat, ohne dass der Antragsteller dem zugest

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Juni 2018 - 7 ABR 48/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerden des Beteiligten zu 4. sowie der Beteiligten zu 6. bis 13. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Juni 2016 - 14 TaBV 17/16 - unter Zu

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 04. Mai 2017 - 2 TaBV 12/16

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

weitere Fundstellen ... Tenor I. Auf die Beschwerde der zu 1) beteiligten Betriebsvertretung wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 31. März 2016 - 2 BV 34/15 - in Ziff. 2 und 3 des Tenors wie folgt abgeändert: Es wird

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Okt. 2016 - 5 P 7/15

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Gründe I 1 Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechts

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 08. Sept. 2016 - 5 A 10374/16

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 9. März 2016 aufgehoben und der Antrag des Antragstellers abgelehnt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Grü

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 12. Okt. 2015 - 1 B 918/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren a

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 24. März 2015 - 20 A 97/14.PVL

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der angegriffene Beschluss geändert. Der neu gefasste erstinstanzliche Antrag wird im vollen Umfang abgelehnt. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugel

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Aug. 2013 - 20 A 1399/12.PVB

bei uns veröffentlicht am 29.08.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen 1Gründe2I.3Seit dem 1. Januar 2011 sind zahlreichen in einem Beschäftigungsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehenden Arbeitskräfte aus dem Bereich des Beteiligten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2013

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. September 2012 - 2 Sa 356/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 10. Okt. 2012 - 7 ABR 42/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juli 2010 - 4 TaBV 13/10 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Sept. 2012 - 6 Sa 644/11

bei uns veröffentlicht am 07.09.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.9.2011, AZ: 12 Ca 1935/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die..

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2012 - 6 P 25/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Gründe I. 1 Unter dem 2. Oktober 2001 entschied die Beteiligte, die Deutsche Post AG, i

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. Sept. 2011 - PB 15 S 1026/11

bei uns veröffentlicht am 27.09.2011

Tenor Die Beschwerden der weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 02. März 2011 - PB 21 K 4633/10 - werden zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe   I. 1 Die Antragstellerin, en

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 04. Mai 2011 - 7 ABR 3/10

bei uns veröffentlicht am 04.05.2011

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Dezember 2009 - 15 TaBV 22/09 - wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 27. Okt. 2010 - 4 A 146/10; 4 A 193/07; 4 A 146/10 (4 A 193/07)

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tenor Unter entsprechender Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2007 ergangenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 8 K 3/05.PVB - wird der Antrag betreffend die noch im Verfahren verbliebenen Beamtinnen u

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 27. Okt. 2010 - 4 A 147/10; 4 A 213/07; 4 A 147/10 (4 A 213/07)

bei uns veröffentlicht am 27.10.2010

Tenor Die Beschwerde gegen den aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2007 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes – 8 K 2/05.PVB – wird zurückgewiesen.Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Die Bet

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Juni 2010 - 6 P 8/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Tatbestand 1 In der Zeit ab April 2006 schrieb der Beteiligte unter Bezugnahme auf § 84 Abs. 2 SGB IX Beschäftigte seiner Dienststelle an, die innerhalb des zurückliegen

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 17. Aug. 2009 - 11 K 3524/08

bei uns veröffentlicht am 17.08.2009

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 20.05.2008 und deren Widerspruchsbescheid vom 20.08.2008 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 26. Juni 2008 - 6 K 512/07

bei uns veröffentlicht am 26.06.2008

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht werden gemäß Art. 100 Abs. 1 GG folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: 1. Ist § 8 Nr. 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die Bewährungs- und Gerichtshilfe so

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 18. Jan. 2005 - PB 15 S 1712/03

bei uns veröffentlicht am 18.01.2005

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 23.06.2003 - PB 21 K 1/02 - geändert. Es wird festgestellt, dass die Einstellung des Bereichsleiter

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 03. Feb. 2004 - PB 15 S 2180/03

bei uns veröffentlicht am 03.02.2004

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 28. Juli 2003 - P 11 K 3/03 - geändert. Der Antrag wird abgelehnt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelas

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(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder2. bei einer anderen...
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. (2) Dem...
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn 1. sie a) mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen oder pflegen oderb)...
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag für längstens 24 Monate Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden als Familienpflegezeit bewilligt, wenn 1. sie eine nahe...
(1) Unter den Voraussetzungen des § 92a Absatz 1 wird auf Antrag für längstens sechs Monate Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden oder Urlaub ohne Besoldung als Pflegezeit bewilligt. (2) Ist die...
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann in Bereichen, in denen wegen der Arbeitsmarktsituation ein außergewöhnlicher Überhang an Bewerberinnen und Bewerbern besteht und deshalb ein dringendes öffentliches Interesse daran besteht...