Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 76
(1) Der Personalrat hat mitzubestimmen in Personalangelegenheiten der Beamten bei
- 1.
Einstellung, Anstellung, - 2.
Beförderung, Übertragung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt ohne Änderung der Amtsbezeichnung, Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe, Laufbahnwechsel, - 3.
Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit, - 4.
Versetzung zu einer anderen Dienststelle, Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist (das Einzugsgebiet im Sinne des Umzugskostenrechts gehört zum Dienstort), - 5.
Abordnung für eine Dauer von mehr als drei Monaten, - 5a.
Zuweisung nach § 29 des Bundesbeamtengesetzes für eine Dauer von mehr als drei Monaten, - 6.
Anordnungen, welche die Freiheit in der Wahl der Wohnung beschränken, - 7.
Versagung oder Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit, - 8.
Ablehnung eines Antrages nach den §§ 91, 92, 92a, 92b oder § 95 des Bundesbeamtengesetzes auf Teilzeitbeschäftigung, Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit oder Urlaub, - 9.
Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze.
(2) Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, gegebenenfalls durch Abschluß von Dienstvereinbarungen mitzubestimmen über
- 1.
Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen für Beamte, - 2.
Inhalt von Personalfragebogen für Beamte, - 3.
Beurteilungsrichtlinien für Beamte, - 4.
Bestellung von Vertrauens- oder Betriebsärzten als Beamte, - 5.
Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs, - 6.
allgemeine Fragen der Fortbildung der Beschäftigten, - 7.
Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden, - 8.
Erlaß von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen, - 9.
Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten, - 10.
Maßnahmen, die der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg dienen.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 12 §§.
wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.
Postpersonalrechtsgesetz - PostPersRG | § 29 Verfahren
(1) Der Betriebsrat hat in den in § 78 Absatz 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes genannten Personalangelegenheiten der Beamten ein Mitbestimmungsrecht. Auf das Mitbestimmungsrecht in den in § 78 Absatz 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes gen
wird zitiert von 4 anderen §§ im .
Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 69
(1) Soweit eine Maßnahme der Mitbestimmung des Personalrates unterliegt, kann sie nur mit seiner Zustimmung getroffen werden.
(2) Der Leiter der Dienststelle unterrichtet den Personalrat von der beabsichtigten Maßnahme und beantragt seine Zustimmung
Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 79
(1) Der Personalrat wirkt bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit. § 77 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Der Personalrat kann gegen die Kündigung Einwendungen erheben, wenn nach seiner Ansicht 1.bei der Auswahl des zu kündigenden Arb
Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 77
(1) In Personalangelegenheiten der in § 14 Abs. 3 bezeichneten Beschäftigten, der Beamten auf Zeit, der Beschäftigten mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit bestimmt der Personalrat nach § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 nur mit, wen
Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 85
(1) Für die Bundespolizei gilt dieses Gesetz mit folgenden Abweichungen: 1.Die Beschäftigten der Bundespolizeibehörden und der ihnen nachgeordneten Dienststellen wählen Bundespolizeipersonalvertretungen (Bundespolizeipersonalrat, Bundespolizeibezirks
zitiert 7 §§ in anderen Gesetzen.
Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 29 Zuweisung
(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder2. bei einer
Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 92 Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn 1. sie a) mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen oder p
Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 91 Teilzeit
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehe
Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 92a Familienpflegezeit mit Vorschuss
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag für längstens 24 Monate Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden als Familienpflegezeit bewilligt, wenn 1. sie eine
Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 92b Pflegezeit mit Vorschuss
(1) Unter den Voraussetzungen des § 92a Absatz 1 wird auf Antrag für längstens sechs Monate Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden oder Urlaub ohne Besoldung als Pflegezeit bewilligt.
(2)
Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 95 Beurlaubung ohne Besoldung
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann in Bereichen, in denen wegen der Arbeitsmarktsituation ein außergewöhnlicher Überhang an Bewerberinnen und Bewerbern besteht und deshalb ein dringendes öffentliches Interesse daran be
33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 30. Aug. 2018 - B 5 E 18.166
bei uns veröffentlicht am 30.08.2018
Tenor
1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig von der Verpflichtung freizustellen, nach Eintritt ihrer Dienstfähigkeit ihren Dienst im Betriebsteil TPS in D … anzutreten.
2. Die Antragsgegne
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 14. Feb. 2017 - AN 7 PE 17.00152
bei uns veröffentlicht am 14.02.2017
Tenor
1. Die Beteiligte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, das Mitbestimmungsverfahren hinsichtlich der Verlängerung der Zuweisung/Abordnung der in der Anlage AS6 zum Antrag im Hauptsacheverfahren AN 7 P 17.00164 g
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Aug. 2017 - AN 7 P 17.01180, 7 PE 17.01411
bei uns veröffentlicht am 30.08.2017
Tenor
1. Der Feststellungsantrag wird abgewiesen.
2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
Gründe
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage der Mitbestimmungsbedürftigk
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 16. Mai 2018 - RN 1 S 18.155
bei uns veröffentlicht am 16.05.2018
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 11.1.2018 gegen die Versetzungsverfügung der Antragsgegnerin vom 15.12.2017 wird angeordnet.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 21. Mai 2014 - 11 S 14.00436
bei uns veröffentlicht am 21.05.2014
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin, eine Bundesbeamtin und be
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Okt. 2016 - Au 2 K 16.762
bei uns veröffentlicht am 27.10.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich g
Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 12. Dez. 2018 - 25 FL 216/18
bei uns veröffentlicht am 12.12.2018
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beteiligte das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt, indem er A. als studierende Aushilfskraft eingestellt und in die Entgeltgruppe Mini-1 eingruppiert hat, ohne dass der Antragsteller dem zugest
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Juni 2018 - 7 ABR 48/16
bei uns veröffentlicht am 20.06.2018
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerden des Beteiligten zu 4. sowie der Beteiligten zu 6. bis 13. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Juni 2016 - 14 TaBV 17/16 - unter Zu
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 04. Mai 2017 - 2 TaBV 12/16
bei uns veröffentlicht am 04.05.2017
weitere Fundstellen ...
Tenor
I. Auf die Beschwerde der zu 1) beteiligten Betriebsvertretung wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 31. März 2016 - 2 BV 34/15 - in Ziff. 2 und 3 des Tenors wie folgt abgeändert:
Es wird
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Okt. 2016 - 5 P 7/15
bei uns veröffentlicht am 25.10.2016
Gründe
I
1
Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Kosten für die Hinzuziehung eines Rechts
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 08. Sept. 2016 - 5 A 10374/16
bei uns veröffentlicht am 08.09.2016
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 9. März 2016 aufgehoben und der Antrag des Antragstellers abgelehnt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Grü
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 12. Okt. 2015 - 1 B 918/15
bei uns veröffentlicht am 12.10.2015
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren a
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 24. März 2015 - 20 A 97/14.PVL
bei uns veröffentlicht am 24.03.2015
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der angegriffene Beschluss geändert.
Der neu gefasste erstinstanzliche Antrag wird im vollen Umfang abgelehnt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugel
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Aug. 2013 - 20 A 1399/12.PVB
bei uns veröffentlicht am 29.08.2013
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen
1Gründe2I.3Seit dem 1. Januar 2011 sind zahlreichen in einem Beschäftigungsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehenden Arbeitskräfte aus dem Bereich des Beteiligten
Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12
bei uns veröffentlicht am 10.07.2013
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. September 2012 - 2 Sa 356/12 - wird zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 10. Okt. 2012 - 7 ABR 42/11
bei uns veröffentlicht am 10.10.2012
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juli 2010 - 4 TaBV 13/10 - wird zurückgewiesen.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Sept. 2012 - 6 Sa 644/11
bei uns veröffentlicht am 07.09.2012
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.9.2011, AZ: 12 Ca 1935/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten über die..
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Apr. 2012 - 6 P 1/11
bei uns veröffentlicht am 16.04.2012
Gründe
I.
1
Der 1951 geborene Jürgen R. war seit August 1974 als Beamter bei der Bundes
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2012 - 6 P 25/10
bei uns veröffentlicht am 25.01.2012
Gründe
I.
1
Unter dem 2. Oktober 2001 entschied die Beteiligte, die Deutsche Post AG, i
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. Sept. 2011 - PB 15 S 1026/11
bei uns veröffentlicht am 27.09.2011
Tenor
Die Beschwerden der weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 02. März 2011 - PB 21 K 4633/10 - werden zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I.
1 Die Antragstellerin, en
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Juni 2011 - 6 P 10/10
bei uns veröffentlicht am 14.06.2011
Gründe
I.
1
Im Jahre 2002 schlossen sieben Bundesländer den Kooperationsvertrag über di
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Mai 2011 - 6 P 5/10
bei uns veröffentlicht am 11.05.2011
Gründe
I.
1
Mit Runderlass vom 31. Mai 2007 übertrug der Beteiligte eine Reihe von dien
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Mai 2011 - 6 P 4/10
bei uns veröffentlicht am 11.05.2011
Gründe
I.
1
Mit Runderlass vom 9. Januar 2006 übertrug der Beteiligte eine Reihe von di
Bundesarbeitsgericht Beschluss, 04. Mai 2011 - 7 ABR 3/10
bei uns veröffentlicht am 04.05.2011
Tenor
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Dezember 2009 - 15 TaBV 22/09 - wird zurückgewiesen.
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. März 2011 - 6 P 15/10
bei uns veröffentlicht am 07.03.2011
Gründe
I.
1
Bei der Einstellung von Arbeitnehmern pflegt der Beteiligte im Rahmen der M
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 27. Okt. 2010 - 4 A 146/10; 4 A 193/07; 4 A 146/10 (4 A 193/07)
bei uns veröffentlicht am 27.10.2010
Tenor
Unter entsprechender Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2007 ergangenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 8 K 3/05.PVB - wird der Antrag betreffend die noch im Verfahren verbliebenen Beamtinnen u
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 27. Okt. 2010 - 4 A 147/10; 4 A 213/07; 4 A 147/10 (4 A 213/07)
bei uns veröffentlicht am 27.10.2010
Tenor
Die Beschwerde gegen den aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2007 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes – 8 K 2/05.PVB – wird zurückgewiesen.Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Bet
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Juni 2010 - 6 P 8/09
bei uns veröffentlicht am 23.06.2010
Tatbestand
1
In der Zeit ab April 2006 schrieb der Beteiligte unter Bezugnahme auf § 84 Abs. 2 SGB IX Beschäftigte seiner Dienststelle an, die innerhalb des zurückliegen
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Apr. 2010 - 6 P 6/09
bei uns veröffentlicht am 07.04.2010
Gründe
I.
1
Mit Schreiben vom 3. Mai 2006 bat der Beteiligte zu 1 den Antragsteller dar
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 17. Aug. 2009 - 11 K 3524/08
bei uns veröffentlicht am 17.08.2009
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 20.05.2008 und deren Widerspruchsbescheid vom 20.08.2008 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.
Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 26. Juni 2008 - 6 K 512/07
bei uns veröffentlicht am 26.06.2008
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Dem Bundesverfassungsgericht werden gemäß Art. 100 Abs. 1 GG folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:
1. Ist § 8 Nr. 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die Bewährungs- und Gerichtshilfe so
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 18. Jan. 2005 - PB 15 S 1712/03
bei uns veröffentlicht am 18.01.2005
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 23.06.2003 - PB 21 K 1/02 - geändert.
Es wird festgestellt, dass die Einstellung des Bereichsleiter
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 03. Feb. 2004 - PB 15 S 2180/03
bei uns veröffentlicht am 03.02.2004
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 28. Juli 2003 - P 11 K 3/03 - geändert. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelas
(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder2. bei einer anderen...
(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. bei einer öffentlichen Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit im dienstlichen oder öffentlichen Interesse oder2. bei einer anderen...
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen.
(2) Dem...
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn 1. sie a) mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tatsächlich betreuen oder pflegen oderb)...
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag für längstens 24 Monate Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden als Familienpflegezeit bewilligt, wenn 1. sie eine nahe...
(1) Unter den Voraussetzungen des § 92a Absatz 1 wird auf Antrag für längstens sechs Monate Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden oder Urlaub ohne Besoldung als Pflegezeit bewilligt.
(2) Ist die...
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, kann in Bereichen, in denen wegen der Arbeitsmarktsituation ein außergewöhnlicher Überhang an Bewerberinnen und Bewerbern besteht und deshalb ein dringendes öffentliches Interesse daran besteht...