Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 4 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes sind

1.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Beschäftigten, die nach dem für die Dienststelle maßgebenden Tarifvertrag oder nach der Dienstordnung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, die als übertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden oder die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden,
2.
Arbeitstage die Wochentage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage,
3.
Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten, die nach den jeweils für sie geltenden Beamtengesetzen Beamtinnen und Beamte sind,
4.
Behörden der Mittelstufe die der obersten Dienstbehörde im Sinne dieses Gesetzes unmittelbar nachgeordneten Behörden, denen andere Dienststellen nachgeordnet sind,
5.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst vorbehaltlich des Absatzes 2 die Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sowie Richterinnen und Richter, die an eine der in § 1 Absatz 1 genannten Verwaltungen oder zur Wahrnehmung einer nichtrichterlichen Tätigkeit an ein Gericht des Bundes abgeordnet sind,
6.
Dienststellen vorbehaltlich des § 6 die einzelnen Behörden, Verwaltungsstellen und Betriebe der in § 1 Absatz 1 genannten Verwaltungen sowie die Gerichte,
7.
Personalvertretungen die Personalräte, die Stufenvertretungen und die Gesamtpersonalräte.

(2) Als Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht Personen,

1.
deren Beschäftigung überwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist oder
2.
die überwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung oder Erziehung beschäftigt werden.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 5 Gruppen von Beschäftigten


Die Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bilden je eine Gruppe. Die in § 4 Absatz 1 Nummer 5 bezeichneten Richterinnen und Richter treten zur Gruppe der Beamtinnen und Beamten hinzu.

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 112 Bundesnachrichtendienst


(1) Teile und Stellen des Bundesnachrichtendienstes, die nicht zur Zentrale des Bundesnachrichtendienstes gehören, gelten als Dienststellen im Sinne des § 4 Absatz 1 Nummer 6. In Zweifelsfällen entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Bunde
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 6 Dienststellenaufbau, gemeinsame Dienststellen


(1) Die einer Behörde der Mittelstufe unmittelbar nachgeordnete Behörde bildet mit den ihr nachgeordneten Stellen eine Dienststelle. Dies gilt nicht, soweit die weiter nachgeordneten Stellen im Verwaltungsaufbau nach Aufgabenbereich und Organisation

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 1 Anwendungsbereich


(1) Dieser Teil gilt für die Verwaltungen des Bundes und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Gerichte des Bundes. Zu den Verwaltungen im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Betriebsver

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 02. März 2017 - AN 7 PE 17.00383

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor Der Widerspruch der beteiligten Dienststellenleiterin wird zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung des Vorsitzenden der Fachkammer vom 14. Februar 2017 bleibt aufrechterhalten. Gründe Der statthafte

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Mai 2017 - 5 PB 5/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers nach § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 24. Okt. 2016 - PB 11 K 2365/16

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor Die am 12.05.2016 durchgeführte Wahl des örtlichen Personalrats beim Bundeswehrkrankenhaus ... wird für ungültig erklärt. Gründe   I. 1 Die Antragsteller fechten die Wahl des örtlichen Personalrats beim Bundeswehrkrankenhaus ... a

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 07. Juli 2016 - 2 TaBV 1/16

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 29.10.2015 - 2 BV 14/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des vorgenannten Beschlusses wie folgt gefasst wird: Es

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. Apr. 2016 - 6 L 7/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Gründe I. 1 Zwischen den Beteiligten besteht Streit um die nicht erfolgte Rücknahme einer nach Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens vollzogenen Personalmaßnahme nach dem Wiederaufgreifen des Mitbestimmungsverfahrens. 2 Der Beteiligte hatte be

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 10. Okt. 2014 - 20 K 18/14.BDG

bei uns veröffentlicht am 10.10.2014

Tenor Die Disziplinarklage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Be

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Okt. 2013 - 6 PB 24/13

bei uns veröffentlicht am 11.10.2013

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des Fachsenats für Bundespersonalvertretungssachen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Okt. 2013 - 6 PB 29/13

bei uns veröffentlicht am 11.10.2013

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des Fachsenats für Bundespersonalvertretungssachen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Okt. 2013 - 6 PB 27/13

bei uns veröffentlicht am 11.10.2013

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des Fachsenats für Bundespersonalvertretungssachen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Okt. 2013 - 6 PB 33/13

bei uns veröffentlicht am 11.10.2013

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des Fachsenats für Bundespersonalvertretungssachen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Okt. 2013 - 6 PB 30/13

bei uns veröffentlicht am 11.10.2013

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des Fachsenats für Bundespersonalvertretungssachen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Okt. 2013 - 6 PB 28/13

bei uns veröffentlicht am 11.10.2013

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des Fachsenats für Bundespersonalvertretungssachen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Jan. 2013 - 6 PB 17/12

bei uns veröffentlicht am 18.01.2013

Gründe 1 Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit § 92

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Nov. 2012 - 6 PB 14/12

bei uns veröffentlicht am 20.11.2012

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92a Satz 1 A

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Sept. 2012 - 6 PB 10/12

bei uns veröffentlicht am 13.09.2012

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92a Satz 1 A

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Mai 2012 - 6 PB 7/12

bei uns veröffentlicht am 30.05.2012

Gründe 1 Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 95 Abs. 2 BrbgPersVG i.V.m. § 92a Sat

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 08. Mai 2012 - 5 Sa 188/11

bei uns veröffentlicht am 08.05.2012

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um den Bestand eines zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses, der durch eine Kündigung des

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 27. März 2012 - 5 Sa 139/11

bei uns veröffentlicht am 27.03.2012

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung des Klägers an eine andere Schule. 2 Der 1967 gebor

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. März 2012 - 6 PB 25/11

bei uns veröffentlicht am 05.03.2012

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92a Satz 1 A

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 17. Okt. 2007 - 17 K 4230/07

bei uns veröffentlicht am 17.10.2007

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10.07.2007 wird bis zur Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens bei der ... GmbH am Standort Göppingen wiederhergestellt. Im Üb

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(1) Dieser Teil gilt für die Verwaltungen des Bundes und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Gerichte des Bundes. Zu den Verwaltungen im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Betriebsverwaltungen...
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