Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr - BOKraft 1975 | § 2 Grundregel

Der Betrieb des Unternehmens sowie die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge müssen den besonderen Anforderungen genügen, die sich aus dem Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben.

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Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr - BOKraft 1975 | § 1 Geltungsbereich


(1) Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen. (2) Die §§ 2, 3, 6 bis 9, §§ 14 bis 19, 20 Abs. 1 Nr. 1, §§ 21, 22, 33 Abs.

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2 BOKraft 1975.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 07. Mai 2018 - 11 B 18.12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 16. November 2016 (M 23 K 15.1730) wird abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenents

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 30. Mai 2013 - 1 U 129/12

bei uns veröffentlicht am 30.05.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. September 2012 verkündete Grundurteil des Landgerichts Magdeburg teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten d

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 25. Mai 2009 - 1 U 261/08

bei uns veröffentlicht am 25.05.2009

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 28. Oktober 2008 - 6 O 44/08 - wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig