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Amtlich · § 5 UrhG

§ 59 BLG

Zeitreise: 15.07.2024‹ § 58§ 60 ›

Hat eine oberste Bundes- oder Landesbehörde die Entschädigung oder Ersatzleistung festgesetzt, so ist die Klage vor dem ordentlichen Gericht binnen zwei Monaten nach Zustellung des Festsetzungsbescheids zu erheben.

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