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Amtlich · § 5 UrhG

§ 24 BLG

Zeitreise: 15.07.2024

Für Leistungsvorbereitungen (§ 16) sowie für Schäden, die infolge einer Beschlagnahme (§ 45) entstehen, ist dem Leistungspflichtigen eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

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