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§ 71Amtlich · § 5 UrhG

Nachteilsausgleich

Zeitreise: 17.12.2025

Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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