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§ 44Amtlich · § 5 UrhG

Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände

Zeitreise: 17.12.2025

Wer die besondere Berechtigung für Großverbände erwerben will, muss 1. verfügen über ein Unionspatent, 2. eine Fahrzeit von mindestens 720 Tagen vorweisen können, davon mindestens 540 Tage als Schiffsführer oder Schiffsführerin und 3. mindestens 180 Tage Kurs und Geschwindigkeit eines Großverbandes selbstständig bestimmt haben.

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