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§ 29Amtlich · § 5 UrhG

Decksleute

Zeitreise: 17.12.2025

Wer ein Unionsbefähigungszeugnis als Decksmann oder Decksfrau erwerben will, muss 1. mindestens 16 Jahre alt sein und 2. an einer grundlegenden Sicherheitsausbildung nach Anlage 7 teilgenommen haben, die nach § 53 zugelassen wurde.Satz 1 Nummer 2 gilt nicht für Personen, die über ein Befähigungszeugnis oder einen Befähigungsnachweis nach den Teilen 2 bis 5 der Seeleute-Befähigungsverordnung oder ein entsprechendes, in Deutschland anerkanntes, ausländisches Zeugnis verfügen.

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