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§ 10Amtlich · § 5 UrhG

Namensänderung

Zeitreise: 14.10.2025

Wird der Name oder die Devise des Schiffes geändert, hat der Eigentümer dies dem Schiffseichamt mitzuteilen. Es trägt die erforderliche Berichtigung in der im Eichschein dafür vorgesehenen Rubrik ein.

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