Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 17Amtlich · § 5 UrhG

Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts

Zeitreise: 25.02.2025

Das Umweltbundesamt übermittelt der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur in Übereinstimmung mit der Berichterstattung an das Sekretariat des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung 1. das nationale Emissionsinventar, 2. die nationale Emissionsprognose, 3. das räumlich aufgeschlüsselte nationale Emissionsinventar, 4. das Inventar großer Punktquellen und 5. den informativen Inventarbericht.Die Übermittlung erfolgt gemäß den Berichterstattungsfristen in Anlage 1.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes