Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 959 Aufgabe des Eigentums

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

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15.09.2020 15:58

Die Wegnahme zur Entsorgung bestimmter Lebensmittel aus Containern von Supermärkten ist strafrechtlich als Diebstahl gem. § 242 StGB zu qualifizieren. Die entwendeten Lebensmittel sind als „fremd“ und nicht als herrenlos anzusehen. Durch die Verriegelung der Container bringt der Geschäftsinhaber seinen Willen zum Ausdruck, sein Eigentum an den Lebensmitteln nicht aufgeben zu wollen – Streifler & Kollegen, Benedikt Mick, Anwalt für Strafrecht
15.09.2020 12:46

Die Wegnahme zur Entsorgung bestimmter Lebensmittel aus Containern von Supermärkten ist strafrechtlich als Diebstahl gem. § 242 StGB zu qualifizieren, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss am 05. August 2020 (2 BvR 1985/19). Die entwendeten Lebensmittel sind als „fremd“ und nicht als herrenlos anzusehen. Über eine Entkriminalisierung des „Containers“ habe alleine der Gesetzgeber zu befinden, nicht aber das BVerfG – Streifler & Kollegen, Benedikt Mick, Anwalt für Strafrecht
08.09.2006 03:08

Aufgabe des Eigentums - Rechtsberatung zum Zivilrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 177/17 Verkündet am: 19. Juli 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei
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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 179/06 Verkündet am: 30. März 2007 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 335/15 vom 1. Juni 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. ECLI:DE:BGH:2016:010616B2STR335.15.0 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzun
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