Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

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Kapitalmarktrecht: Zur grob fahrlässigen Unkenntnis bei Zeichnung einer Schiffsbeteiligung

24.09.2015

Das Unterlassen einer Nachfrage ist grob fahrlässig, wenn Umstände wie etwa das Aufdrängen einer Schädigung aufgrund konkreter Anhaltspunkte vorliegen.
Anlegerrecht

Insolvenzrecht: Kongruente Verrechnung als Bargeschäft

06.07.2012

Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung bei Aufgabe des Sicherungseigentums-BGH vom 26.04.12-Az:IX ZR 67/09
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 566 Pfandrecht des Zeitvercharterers


(1) Der Zeitvercharterer hat für seine Forderungen aus dem Zeitchartervertrag ein Pfandrecht an den an Bord des Schiffes befindlichen Sachen einschließlich des Treibstoffs, soweit diese Sachen im Eigentum des Zeitcharterers stehen. Die für den gutglä
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen


(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann,

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 926 Zubehör des Grundstücks


(1) Sind der Veräußerer und der Erwerber darüber einig, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör des Grundstücks erstrecken soll, so erlangt der Erwerber mit dem Eigentum an dem Grundstück auch das Eigentum an den zur Zeit des Erwerbs vorhandenen Zu

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1207 Verpfändung durch Nichtberechtigten


Gehört die Sache nicht dem Verpfänder, so finden auf die Verpfändung die für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften der §§ 932, 934, 935 entsprechende Anwendung.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1244 Gutgläubiger Erwerb


Wird eine Sache als Pfand veräußert, ohne dass dem Veräußerer ein Pfandrecht zusteht oder den Erfordernissen genügt wird, von denen die Rechtmäßigkeit der Veräußerung abhängt, so finden die Vorschriften der §§ 932 bis 934, 936 entsprechende Anwendung
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 929 Einigung und Übergabe


Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigun

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2019 - IX ZR 110/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 110/17 Verkündet am: 24. Januar 2019 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 48 Satz 1 a)

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Nov. 2009 - VI ZR 247/08

bei uns veröffentlicht am 10.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 247/08 Verkündet am: 10. November 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Sept. 2010 - IX ZR 212/09

bei uns veröffentlicht am 23.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 212/09 Verkündet am: 23. September 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 129 Abs. 1 B

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2019 - 4 StR 574/18

bei uns veröffentlicht am 21.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 574/18 vom 21. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführe

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2019 - 4 StR 567/18

bei uns veröffentlicht am 21.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 567/18 vom 21. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführe

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2019 - V ZR 255/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2019

Berichtigt durch Beschluss vom 14. August 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 255/17 Verkündet am: 19. Juli 2019 Weschenfeld

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2008 - II ZR 65/07

bei uns veröffentlicht am 18.02.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 65/07 vom 18. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 18. Februar 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr.

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juni 2005 - V ZR 196/04

bei uns veröffentlicht am 03.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 196/04 Verkündet am: 3. Juni 2005 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2002 - II ZR 118/02

bei uns veröffentlicht am 21.10.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 118/02 Verkündet am: 21. Oktober 2002 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2004 - V ZR 243/03

bei uns veröffentlicht am 16.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 243/03 Verkündet am: 16. Januar 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - 3 StR 105/16

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 105/16 vom 14. Juli 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Erpressung u.a. hier: Revision des Angeklagten M. ECLI:DE:BGH:2016:140716B3STR105.16.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juni 2009 - VIII ZR 108/07

bei uns veröffentlicht am 10.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 108/07 Verkündet am: 10. Juni 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Juni 2011 - 3 StR 115/11

bei uns veröffentlicht am 08.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 115/11 vom 8. Juni 2011 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum Betrug u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführerin am 8. Juni 2011 gemäß §

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2013 - V ZR 92/12

bei uns veröffentlicht am 01.03.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 92/12 Verkündet am: 1. März 2013 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 164 T

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2013 - V ZR 58/13

bei uns veröffentlicht am 13.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 58/13 Verkündet am: 13. Dezember 2013 Mayer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2003 - 5 StR 525/02

bei uns veröffentlicht am 15.01.2003

5 StR 525/02 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. Januar 2003 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Januar 2003 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landg

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Feb. 2012 - VI ZR 9/11

bei uns veröffentlicht am 28.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 9/11 Verkündet am: 28. Februar 2012 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2006 - VIII ZR 184/05

bei uns veröffentlicht am 13.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 184/05 Verkündet am: 13. September 2006 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2003 - III ZR 266/02

bei uns veröffentlicht am 10.04.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 266/02 Verkündet am: 10. April 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 34; BG

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juni 2010 - I ZR 106/08

bei uns veröffentlicht am 10.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 106/08 Verkündet am: 10. Juni 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2012 - IX ZR 67/09

bei uns veröffentlicht am 26.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 67/09 Verkündet am: 26. April 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3,

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2005 - V ZR 114/04

bei uns veröffentlicht am 04.02.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 114/04 Verkündet am: 4. Februar 2005 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Sept. 2003 - II ZR 172/01

bei uns veröffentlicht am 22.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 172/01 Verkündet am: 22. September 2003 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 22. Okt. 2015 - S 7 KR 601/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Umsatzsteuer. Die Beklagte, das B. behan

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Jan. 2015 - M 7 K 13.3043

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, die mit Bescheid vom ... Juni 2013 sichergestellten Gegenstände an den Kläger herauszugeben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens werden gegenein

Oberlandesgericht München Endurteil, 16. Jan. 2019 - 20 U 1732/18

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 19. April 2018, Az. 24 O 2558/17, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verurteilt wird, gegenüber dem Polizeipräsidium Niederbayern z

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Dez. 2014 - M 4 K 13.495

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin nahm im Termin 2

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Feb. 2017 - AN 1 K 16.00001

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 06. Sept. 2017 - 12 U 2086/15

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Ansbach vom 11.09.2015 (Az. 2 O 891/14) wird zurückgewiesen. II. Der Kläger und Widerbeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 31. Juli 2017 - 8 U 308/16

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.01.2016, Az. 9 O 6610/05, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Es wird festgestel

Oberlandesgericht München Endurteil, 09. Aug. 2017 - 7 U 125/17

bei uns veröffentlicht am 09.08.2017

Tenor – 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2016, Az. 13 HK O 6503/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten der Nebenint

Landgericht München I Urteil, 02. Feb. 2015 - 26 O 13347/14

bei uns veröffentlicht am 02.02.2015

Gründe Landgericht München I Az.: 26 O 13347/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 02.02.2015 Vorstehendes Urteil ist rechtskräftig. W., JAng Urkundsbeamter der Geschäftsstelle ... Der Urkundsbeamte der Geschäfts

Landgericht München I Endurteil, 15. Dez. 2016 - 6 O 18699/06

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, die Freigabe der im Zuge des Ermittlungsverfahrens 237 Js 230262/97 der Staatsanwaltschaft München I am 16.10.1997 im Anwesen des Beklagten in der …, 8. M. beschlagnahmten und nunmehr unte

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 05. Juni 2018 - 5 K 1216/17.NW

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger, der ein Magisterstudium in Archäologie abgeschlossen hat, begehrt d

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 01. März 2018 - 11 U 40/17

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor Die Berufung des beklagten Landes und der Streithelferin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 24.02.2017 wird zurückgewiesen. Das beklagte Land hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 07. Apr. 2017 - 17 U 6/17

bei uns veröffentlicht am 07.04.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage des Beklagten wird 1. festgestellt, dass der Beklagte Eigentümer des Wohnmobils der Marke/des Typs Fiat Ducato mit der Fahrzeugidentifikationsnummer … ist , sowie 2. der Klä

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 09. Feb. 2017 - 17 E 7585/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Sicherstellungsverfügung der Antragsgegnerin vom 5. Dezember 2016 wird wiederhergestellt. Der Antrag auf Herausgabe des aufgrund der Sicherstellungsverfügung der.

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 15. Dez. 2016 - 6 U 113/16

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

weitere Fundstellen ... Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 14. Januar 2016 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 29. Februar 2016 teilweise abgeändert und insgesamt - unt

Oberlandesgericht Köln Urteil, 08. Juli 2016 - 1 U 36/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. April 2013 – 23 O 266/12 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 20. Juni 2016 - 5 U 140/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.09.2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig v

Landgericht Bad Kreuznach Urteil, 18. Mai 2016 - 3 O 41/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten das Kfz Golf Cabrio, Fahrzeug-Identifizierungsnummer: WVWZZZ1EZYK... herauszugeben. 3. Es wird festgestellt, dass der Kläger nich

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 22. Feb. 2016 - 5 U 110/15

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.07.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, -  an den Kläger das Fahrzeug vom Typ B, Fahrgestellnummer:

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2015 - V ZR 8/15

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 8/15 vom 16. September 2015 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. September 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterinnen Prof. Dr. Schmidt-Räntsc

Oberlandesgericht Köln Urteil, 06. Aug. 2015 - 8 U 69/14

bei uns veröffentlicht am 06.08.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. November 2014 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 29 O 1/14 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner. Dieses Urteil

Landgericht Bonn Urteil, 30. Juli 2015 - 2 O 444/14

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor 1. Das Versäumnisurteil vom 12.02.2015 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. 2. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte die Original-Eigentumsurkunde vom 23.08.2006 des Verbandes der Züchter des Per Pferdes e.V. de

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Apr. 2015 - 1 StR 337/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 3 3 7 / 1 4 vom 15. April 2015 in der Strafsache gegen wegen Betrugs u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 15. April 2015, an der teilgenommen haben: Vorsitzende

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. März 2015 - 9 S 2309/13

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. September 2013 - 12 K 1330/13 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 D

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 02. Feb. 2015 - 12 U 105/14

bei uns veröffentlicht am 02.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Juni 2014 verkündete Einzelrichterurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorl

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 30. Okt. 2014 - 5 U 2/14

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.11.2013 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen hinsichtlich der Klageanträge zu 1) und 2) abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt,

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 28. Okt. 2014 - 12 U 25/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Auf die Berufungen der Klägerin und des Beklagten wird das am 20. Dezember 2013 verkündete Einzelrichterurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Halle einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und der Rechtsstreit zur ern

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Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den...