(1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten oder des Verpflichteten, soweit er nicht auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder auf solche im Voraus zu bewirkende Leistungen gerichtet ist, die zur Zeit des Todes des Berechtigten oder des Verpflichteten fällig sind.

(2) Im Falle des Todes des Berechtigten hat der Verpflichtete die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben zu erlangen ist.

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Steuerrecht: Privat und beruflich genutzter Laptop: Regelmäßig hälftige Aufteilung

15.12.2011

privat angeschaffter Computer ist abziehbar, wenn er nahezu ausschließlich dienstlicher Aufgaben dient - FG Baden-Württemberg vom 05.05.10-Az:12 K 18/07
Steuerrecht

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers


(1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber

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Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2011 - IV ZR 132/11

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 132/11 vom 14. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit nachträglicher Leitsatz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 670, 677, 683, 1968 Ein Anspruch auf Ersatz der Bestattungskosten nach den Grundsätzen der G

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2009 - XII ZR 50/08

bei uns veröffentlicht am 16.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 50/08 Verkündet am: 16. Dezember 2009 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2019 - XII ZB 357/18

bei uns veröffentlicht am 15.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 357/18 Verkündet am: 15. Mai 2019 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Nov. 2010 - XII ZR 37/09

bei uns veröffentlicht am 10.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 37/09 Verkündet am: 10. November 2010 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Jan. 2010 - XII ZR 123/08

bei uns veröffentlicht am 13.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 123/08 Verkündet am: 13. Januar 2010 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 18. März 2009 - XII ZR 74/08

bei uns veröffentlicht am 18.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 74/08 Verkündet am: 18. März 2009 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2004 - XII ZR 3/03

bei uns veröffentlicht am 01.12.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 3/03 Verkündet am: 1. Dezember 2004 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 10. März 2004 - XII ZR 123/01

bei uns veröffentlicht am 10.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 123/01 Verkündet am: 10. März 2004 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2001 - X ZR 205/99

bei uns veröffentlicht am 20.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 205/99 Verkündet am: 25. April 2001 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09

bei uns veröffentlicht am 29.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 127/09 Verkündet am: 29. Juni 2011 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2001 - X ZR 229/99

bei uns veröffentlicht am 25.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 229/99 Verkündet am: 25. April 2001 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGB § 528;

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2011 - III ZR 53/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 53/11 Verkündet am: 17. November 2011 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 242 C

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2004 - XII ZR 69/01

bei uns veröffentlicht am 14.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 69/01 Verkündet am: 14. Januar 2004 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB §

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2008 - XII ZR 109/05

bei uns veröffentlicht am 16.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 109/05 Verkündet am: 16. Juli 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Jan. 2015 - AN 4 K 14.01108

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 5. Juni 2014 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Sozialgericht Landshut Endurteil, 27. Aug. 2015 - S 11 AY 9/15

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Gewährung eines pauschalen Mehrbedarfes wegen Schwangerschaft entspr

Amtsgericht Miesbach Endbeschluss, 21. Dez. 2017 - 1 F 255/16 (B)

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt die Antragstellerin. Gründe Die Antragstellerin macht gegen die Antragsgegner zu 1 un

Oberlandesgericht München Endbeschluss, 18. Juli 2018 - 12 UF 202/18

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts Miesbach vom 21.12.2017 in Ziffer 1 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Die Antragsgegner werden gesamtschuldnerisch verpflichtet, an die Antra

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Okt. 2014 - L 12 EG 50/13

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 19.07.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelas

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 09. Aug. 2017 - 9 UF 224/17

bei uns veröffentlicht am 09.08.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Trier vom 20.03.2017 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. 3. Der Verfahrenswert für

Finanzgericht Hamburg Urteil, 13. Dez. 2016 - 6 K 94/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten insbesondere darüber, ob die Klägerin Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer Arbeitsecke geltend machen kann. Außerdem ist streitig, ob außergewöhnliche Belastungen im Zusammenhang mit der Beerdigung der Mu

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2016 - XII ZB 422/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 422/15 Verkündet am: 7. Dezember 2016 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Feb. 2016 - L 7 SO 3057/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 26. Juni 2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über die Übernahme der

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Juli 2015 - 19 A 2438/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor Das Berufungsverfahren wird eingestellt, soweit die Beklagte ihre Berufung zurückgenommen hat. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5 Die Kostenentscheid

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 01. Juli 2015 - 19 A 2635/11

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Bescheid der Beklagten wird aufgehoben, soweit hierin ein Betrag von mehr als 477,25 Euro festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Juni 2015 - 19 A 488/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Das Berufungsverfahren wird eingestellt, soweit die Beklagte ihre Berufung zurückgenommen hat. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens zu 41 % und die Beklagte zu 59 %. Die Kostenentsch

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juni 2015 - XII ZB 251/14

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB251/14 Verkündet am: 10. Juni 2015 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 16. Dez. 2014 - 14 K 4511/12

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Be

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Aug. 2014 - X R 26/12

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde im Streitjahr zusammen mit seiner jetzigen Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Bis zu ihrem Tode im Stre

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Apr. 2013 - L 7 SO 5656/11

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 30. November 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Im Streit ist die Zahlung von Kosten für die Bestattung des Sohn

Bundessozialgericht Urteil, 25. Aug. 2011 - B 8 SO 20/10 R

bei uns veröffentlicht am 25.08.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Juni 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zu

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 09. März 2011 - L 9 SO 19/09

bei uns veröffentlicht am 09.03.2011

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schleswig vom 28. August 2009 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision w

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Okt. 2010 - 7 B 56/10

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

Gründe I. 1 Der Kläger begehrt die Aufhebung eines Gebührenbescheides über die Heranzie

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Mai 2010 - 12 K 18/07

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand   1  Streitig ist, ob der Beklagte Einkommensteuer gegen den Kläger in zutreffender Höhe festgesetzt hat.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. März 2010 - L 7 SO 4476/08

bei uns veröffentlicht am 25.03.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 22. August 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 19. Jan. 2010 - S 1 SO 5729/08

bei uns veröffentlicht am 19.01.2010

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten um die Übernahme von Bestattungskosten aus Mitte

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 18. März 2009 - 9 UF 596/08

bei uns veröffentlicht am 18.03.2009

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Trier vom 24. September 2008 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Dar Urteil ist vorläufig vollstreckb

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2006 - L 9 SO 11/06

bei uns veröffentlicht am 04.12.2006

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 20. Februar 2006 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht z