Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1600a Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit

(1) Die Anfechtung kann nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

(2) Die Anfechtungsberechtigten im Sinne von § 1600 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 können die Vaterschaft nur selbst anfechten. Dies gilt auch, wenn sie in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind; sie bedürfen hierzu nicht der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Sind sie geschäftsunfähig, so kann nur ihr gesetzlicher Vertreter anfechten.

(3) Für ein geschäftsunfähiges oder in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind kann nur der gesetzliche Vertreter anfechten.

(4) Die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter ist nur zulässig, wenn sie dem Wohl des Vertretenen dient.

(5) Ein geschäftsfähiger Betreuter kann die Vaterschaft nur selbst anfechten.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1600 Anfechtungsberechtigte


(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:1.der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,2.der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,3.die Mutter und4

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Bundesgerichtshof Urteil, 13. Nov. 2019 - IV ZR 317/17

bei uns veröffentlicht am 13.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 317/17 Verkündet am: 13. November 2019 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2008 - XII ZR 144/06

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 144/06 Verkündet am: 16. April 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

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Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. August 2018 (Az.: RO 4 K 17.981) wird aufgehoben, soweit die Klägerin sich gegen den Ersatz von Unterhaltsvorschussleistungen in Höhe von 3.768,- € wendet; insowe

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Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Gerichtsbescheid, 29. Nov. 2017 - 5 K 535/16.NW

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung des Bestehens seiner deutschen St

Bundesverfassungsgericht Urteil, 19. Apr. 2016 - 1 BvR 3309/13

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Gründe A. 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob neben dem Vaterschaftsfeststellung

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 17. Apr. 2015 - 12 UF 217/13

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Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg, Familiengericht, vom 30.09.2013 (Geschäftsnummer 984 F 55/12 (2)) wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussbeschwerde der Mutter wird die Kostenentsche

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Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht Freiburg vom 04.08.2011 (42 F 300/11) wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Ver

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 23. Sept. 2010 - 16 UF 107/10

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Tenor 1. Das Urteil des Amtsgerichts Böblingen - Familiengericht - vom 16.03.2010 wird abgeändert. Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 2. nicht das Kind des Beklagten zu 1. ist. 2. Die Verfahrenskosten beider Instanzen w

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. Feb. 2004 - L 11 KR 2534/03

bei uns veröffentlicht am 03.02.2004

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 23. Mai 2003 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin und dem Beigeladenen die Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Tatbestand   1

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(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:1.der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,2.der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,3.die Mutter und4.das Kind...