Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1600 Anfechtungsberechtigte

(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:

1.
der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
2.
der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
3.
die Mutter und
4.
das Kind.

(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.

(3) Eine sozial-familiäre Beziehung nach Absatz 2 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

(4) Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen.

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Familienrecht: Zum Elternrecht des rechtlichen Vaters wegen sozial-familiärer Beziehung

24.05.2018

Besteht eine sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater, ist der Antrag des leiblichen Vaters auf Anfechtung der Vaterschaft stets unbegründet – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Familienrecht: Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater

06.03.2018

Eine Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater keine sozial-familiäre Beziehung besteht – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Abstammung: Kein Anspruch auf Abstammungsklärung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater

26.05.2016

Aus dem GG folgt kein Anspruch gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater, ein Verfahren zur rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung einleiten zu können.

Vaterschaft: OLG Hamm klärt Fragen der rechtlichen Vaterschaft

27.04.2016

Der leibliche Vater kann die rechtliche Vaterschaft mit Erfolg anfechten, wenn der rechtliche Vater und sein Kind keine soziale Familie bilden.

Adoption: Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter bei verweigerter Angabe des Samenspenders

29.04.2015

Die Einwilligung des - möglichen - leiblichen Vaters in die Adoption ist nur erforderlich, wenn dieser durch eine entsprechende Glaubhaftmachung am Adoptionsverfahren mitwirkt.

Familienrecht: Zur Anerkennungsfähigkeit ausländischer Gerichtsentscheidung

23.01.2015

Eine ausländische Gerichtsentscheidung, die die Feststellung der rechtlichen Verwandtschaft enthält, ist im Gegensatz zur bloßen Registrierung des Verwandtschaftsverhältnisses der Anerkennung zugänglich.

Familienrecht: Vertretung des minderjährigen Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren

26.04.2012

Vater ist von der Vertretung des minderjährigen Kindes kraft Gesetzes ausgeschlossen-BGH vom 21.03.12-Az:XII ZB 510/10

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 171 Antrag


(1) Das Verfahren wird durch einen Antrag eingeleitet. (2) In dem Antrag sollen das Verfahrensziel und die betroffenen Personen bezeichnet werden. In einem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Bürgerlichen G

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 182 Inhalt des Beschlusses


(1) Ein rechtskräftiger Beschluss, der das Nichtbestehen einer Vaterschaft nach § 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs infolge der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs feststellt, enthält die Feststellung der Vaterschaft des

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 176 Anhörung des Jugendamts


(1) Das Gericht soll im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Absatz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie im Fall einer Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter erfolg
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1600b Anfechtungsfristen


(1) Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1600a Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit


(1) Die Anfechtung kann nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. (2) Die Anfechtungsberechtigten im Sinne von § 1600 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 können die Vaterschaft nur selbst anfechten. Dies gilt auch, wenn sie in der Geschäftsfähigkeit beschränkt
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1592 Vaterschaft


Vater eines Kindes ist der Mann,1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,2.der die Vaterschaft anerkannt hat oder3.dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1593 Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod


§ 1592 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn die Ehe durch Tod aufgelöst wurde und innerhalb von 300 Tagen nach der Auflösung ein Kind geboren wird. Steht fest, dass das Kind mehr als 300 Tage vor seiner Geburt empfangen wurde, so ist dieser Zeitraum maßgebe

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Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2013 - XII ZR 49/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 49/11 Verkündet am: 15. Mai 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2013 - XII ZR 58/12

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 58/12 Verkündet am: 11. Dezember 2013 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2012 - XII ZB 444/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 444/11 vom 10. Oktober 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 21 GG Art. 100 Abs. 1 a) Der Anfechtung nach § 21 Abs. 2 FamFG unterliegen sowohl Beschlüsse, die

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2019 - XII ZB 33/18

bei uns veröffentlicht am 10.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 33/18 vom 10. Juli 2019 in der Familiensache, an der beteiligt sind: Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1598 a; EGBGB Art. 19, 20 a) Das international anwendbare Recht für den -

Bundesgerichtshof Urteil, 27. März 2002 - XII ZR 203/99

bei uns veröffentlicht am 27.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 203/99 Verkündet am: 27. März 2002 Küpferle, Justizamtsinspektorin, als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZP

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2012 - XII ZR 194/09

bei uns veröffentlicht am 11.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 194/09 Verkündet am: 11. Januar 2012 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2010 - XII ZA 40/09

bei uns veröffentlicht am 17.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZA 40/09 vom 17. Februar 2010 in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Februar 2010 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richterin Dr. Vézina und die Richter Dose, Dr. Klinkh

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Apr. 2016 - XII ZB 15/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 15/15 vom 20. April 2016 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja EGBGB Art. 6, 13, 17 b Abs. 1 und 4, 19 Abs. 1; PStG § 36; StAG §§ 4 Abs. 1, 30 Abs. 3 a) Eine im Auslan

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Feb. 2009 - XII ZR 156/07

bei uns veröffentlicht am 18.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 156/07 Verkündet am: 18. Februar 2009 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Kindschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2005 - XII ZR 227/03

bei uns veröffentlicht am 12.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 227/03 Verkündet am: 12. Januar 2005 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2007 - XII ZB 68/04

bei uns veröffentlicht am 04.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 68/04 vom 4. Juli 2007 in der Kindschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 640 e Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 1599, 1600 Abs. 1 Fechten das Kind, die Mutter oder der nach §§ 1592 Nr. 1 und 2, 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2007 - XII ZB 224/03

bei uns veröffentlicht am 04.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 224/03 vom 4. Juli 2007 in der Kindschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO §§ 66, 621 Abs. 1 Nr. 10, 621 a Abs. 1; BGB § 1600 e Abs. 2; FGG §§ 20 Abs. 1, 56 c Im postmortalen Vaterschafts

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2014 - XII ZB 44/12

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB44/12 vom 20. November 2014 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. November 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Dr. Klinkhammer, Dr. Günter, Dr. Nedden-Boeger

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2006 - XII ZR 210/04

bei uns veröffentlicht am 01.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 210/04 Verkündet am: 1. März 2006 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2006 - XII ZR 164/04

bei uns veröffentlicht am 06.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 164/04 Verkündet am: 6. Dezember 2006 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. März 2006 - XII ZR 207/03

bei uns veröffentlicht am 29.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 207/03 Verkündet am: 29. März 2006 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Mai 2006 - XII ZR 195/03

bei uns veröffentlicht am 03.05.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 195/03 Verkündet am: 3. Mai 2006 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. März 2012 - XII ZB 510/10

bei uns veröffentlicht am 21.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 510/10 vom 21. März 2012 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 181, 1629, 1795; FamFG §§ 7, 172, 174 a) Im Verfahren der Anfechtung der Vaterschaft ist der anfechten

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juli 2008 - XII ZR 150/06

bei uns veröffentlicht am 30.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 150/06 Verkündet am: 30. Juli 2008 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2010 - XII ZB 60/09

bei uns veröffentlicht am 02.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 60/09 vom 2. Juni 2010 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 114; ZPO a.F. § 640 e Abs. 1; FamFG §§ 27, 34 Abs. 1, 172 Abs. 1 Wenn die Kindesmutter einem Verfahren auf A

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2005 - XII ZR 70/03

bei uns veröffentlicht am 26.01.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 70/03 Verkündet am: 26. Januar 2005 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2012 - XII ZR 90/10

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 90/10 Verkündet am: 27. Juni 2012 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündlic

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2012 - XII ZR 89/10

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 89/10 Verkündet am: 27. Juni 2012 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 6 Abs. 5; BGB § 1600 Abs.

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Nov. 2008 - XII ZR 85/08

bei uns veröffentlicht am 26.11.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZR 85/08 vom 26. November 2008 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. November 2008 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und den Richter Sprick, die Richterin Weber-Monecke sow

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. März 2019 - 19 BV 16.937

bei uns veröffentlicht am 11.03.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. März 2016 in den Nrn. 1 und 2 abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung am 6. No

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. März 2016 - AN 5 K 14.00428

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Berufung wird zugelassen. 4. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Klägerin meldete sich im Ma

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 24. Juli 2017 - 7 UF 688/17

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 4.5.2017 in Ziffer 1 und 2 abgeändert und neu gefasst wie folgt: 1. Es wird festgestellt, dass der Beteiligte T.

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Juli 2015 - 31 Wx 425/14

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Gründe Oberlandesgericht München 31 Wx 425/14 Beschluss vom 30.07.2015 UR III 18/13 AG Traunstein rechtskräftig 31. Zivilsenat Leitsatz: In der Personenstandssache Beteiligte: 1) ... -

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2015 - 19 C 15.820

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor Unter Abänderung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses vom 5. März 2015 wird der Klägerin Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren bewilligt und Rechtsanwalt Becker, Nürnberg, beigeordnet. Gründe Die zuläss

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 30. Nov. 2018 - 6 UF 96/18

bei uns veröffentlicht am 30.11.2018

Tenor I. Auf die Beschwerden der Antragsgegner vom 28.06.2018 und 09.07.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Rheinberg vom 11.06.2018 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: 1. Der Schluss-Versäumnisbeschl

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Okt. 2018 - XII ZB 231/18

bei uns veröffentlicht am 10.10.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 231/18 vom 10. Oktober 2018 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 2; EMRK Art. 8, 14; BGB § 1592 Nr. 1; PStG § 48 a

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 25. Sept. 2018 - 1 BvR 2814/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 16. März 2017 - 276 F 258/15 - und der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. November 2017 - 12 UF 82/17 - verletzen den Beschwer

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Apr. 2018 - 1 C 1/17

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin erstrebt die Feststellung, dass sie deutsche Staatsangehörige ist. 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Nov. 2017 - XII ZB 389/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 389/16 vom 15. November 2017 in der Abstammungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 6 Abs. 1 und 2; BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und 3 a) Bei Bestehen einer sozial-familiären Be

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2017 - XII ZB 525/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Senats für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 14. Oktober 2016 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2017 - XII ZB 586/15

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 586/15 vom 8. Februar 2017 in dem Adoptionsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1741 Abs. 2, 1755 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 2; EMRK Art. 8 a) Eine mit ihrem Part

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 27. Sept. 2016 - 9 A 169/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Aug. 2016 - XII ZB 351/15

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 351/15 vom 24. August 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1592, 1594, 1600 d, 1912; EGBGB Art. 19; FamFG §§ 169 Nr. 1, 179 a) Begehrt ein Samenspender die F

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 20. Juli 2016 - 12 UF 51/16

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Iserlohn vom 27.01.2016 wird wie folgt abgeändert: Es wird festgestellt, dass nicht der Beteiligte Q, sondern der Beteiligte L der Vater des Kindes N, geb. am ##.##.2013, ist. Hinsichtlich der

Bundesverfassungsgericht Urteil, 19. Apr. 2016 - 1 BvR 3309/13

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Gründe A. 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob neben dem Vaterschaftsfeststellung

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 31. März 2016 - 4 A 573/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. 2 Die Klägerin ist türkische Staatsangehörige und reiste nach eigenen Angaben am 31. August 2012 mit ihren Kindern M. A.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 08. März 2016 - 2 UF 9/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

1 1. Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landau in der Pfalz vom 1. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. 2 Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Familiengericht zu Recht dem A

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 24. Feb. 2016 - 8 K 247/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin ab dem 16. April 2013 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zu erteilen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. D

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. Feb. 2016 - 12 UF 244/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Die Beschwerden der Kindesmutter und des Beteiligten M gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Münster vom 12.11.2014 werden zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beschwerdeführern je zur Hälfte nach e

Amtsgericht Iserlohn Beschluss, 06. Jan. 2016 - 130 F 77/14

bei uns veröffentlicht am 06.01.2016

Tenor    Die Anträge des Antragstellers und derjenige des Jugendamtes werden zurückgewiesen.               Die Gerichtskosten tragen der Beteiligte zu 1) und der Beteilgte zu 2) zu je 1/2.               Außergerichtliche Kosten werden nicht erstatte

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 04. Jan. 2016 - 12 UF 145/15

bei uns veröffentlicht am 04.01.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - C2 vom 03.07.2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Sept. 2015 - XII ZR 99/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR99/14 Verkündet am: 23. September 2015 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 02. Juni 2015 - 5 WF 194/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Mutter gegen die Kostenentscheidung im Beschluss des Amtsgerichts Familiengericht - Lörrach vom 11.09.2014 in der Fassung des Beschlusses vom 22.10.2014 wird zurückgewiesen. 2. Die Mutter trägt die Kosten des Bes

Amtsgericht Lemgo Beschluss, 28. Apr. 2015 - 9 F 262/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der Beteiligte F. nicht der Vater des Kindes D. ist. Es wird festgestellt, dass der Beteiligte A. der Vater des Kindes D. ist. II. Die gerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten - mit Ausnahme des minderjährigen

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 17. Apr. 2015 - 12 UF 217/13

bei uns veröffentlicht am 17.04.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg, Familiengericht, vom 30.09.2013 (Geschäftsnummer 984 F 55/12 (2)) wird zurückgewiesen. Auf die Anschlussbeschwerde der Mutter wird die Kostenentsche

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§ 1592 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn die Ehe durch Tod aufgelöst wurde und innerhalb von 300 Tagen nach der Auflösung ein Kind geboren wird. Steht fest, dass das Kind mehr als 300 Tage vor seiner Geburt empfangen wurde, so ist dieser Zeitraum maßgebend. Wird von...