Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1585c Vereinbarungen über den Unterhalt

Die Ehegatten können über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen. Eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. § 127a findet auch auf eine Vereinbarung Anwendung, die in einem Verfahren in Ehesachen vor dem Prozessgericht protokolliert wird.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 127a Gerichtlicher Vergleich


Die notarielle Beurkundung wird bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt.

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Feb. 2009 - V ZR 130/08

bei uns veröffentlicht am 06.02.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 130/08 Verkündet am: 6. Februar 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2006 - XII ZR 119/04

bei uns veröffentlicht am 22.11.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 119/04 Verkündet am: 22. November 2006 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juni 2017 - L 13 R 12/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 19. November 2014 abgeändert. Die Beklagte wird auf Ihr Teilanerkenntnis vom 27.06.2017 unter Abänderung des Bescheides vom 27.11.2002 in der Fassun

Amtsgericht Lüdenscheid Beschluss, 13. Jan. 2016 - 5 F 1442/14

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin 30.000 marokkanische Dirham nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszins seit 25.07.2014 zu zahlen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. 1G R Ü N D E :

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 05. Nov. 2015 - 21 UF 32/15

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 14.01.2015 (301 F 14/14) wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Wert des Beschwerde

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. Okt. 2013 - 4 UF 161/11

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 13.04.2011 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lüdenscheid abgeändert.Der Antragsteller wird verpflichtet, ab Rechtskraft der Scheidung, dem 21.07.2011, an die Antragsgegn

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 28. Sept. 2011 - 1 K 3529/10

bei uns veröffentlicht am 28.09.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger ist Beamter des Landes Baden-Württemberg. Er begehrt die besoldungsrechtliche Gleichbehandlung von geschiedenen Beamten, die laufend Unterhalt leis

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Aug. 2004 - 4 S 399/03

bei uns veröffentlicht am 02.08.2004

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. Juli 2002 - 17 K 4155/01 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wir

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