Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1418 Vorbehaltsgut
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1418 Vorbehaltsgut
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}



Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Vom Gesamtgut ist das Vorbehaltsgut ausgeschlossen.
(2) Vorbehaltsgut sind die Gegenstände,
- 1.
die durch Ehevertrag zum Vorbehaltsgut eines Ehegatten erklärt sind, - 2.
die ein Ehegatte von Todes wegen erwirbt oder die ihm von einem Dritten unentgeltlich zugewendet werden, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung, der Dritte bei der Zuwendung bestimmt hat, dass der Erwerb Vorbehaltsgut sein soll, - 3.
die ein Ehegatte auf Grund eines zu seinem Vorbehaltsgut gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zum Vorbehaltsgut gehörenden Gegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erwirbt, das sich auf das Vorbehaltsgut bezieht.
(3) Jeder Ehegatte verwaltet das Vorbehaltsgut selbständig. Er verwaltet es für eigene Rechnung.
(4) Gehören Vermögensgegenstände zum Vorbehaltsgut, so ist dies Dritten gegenüber nur nach Maßgabe des § 1412 wirksam.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
09/09/2009 11:44
Anwalt für Insolvenzrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsInsolvenzrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 16/07/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 118/08 Verkündet am: 16. Juli 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 82 Ist nach der Er
published on 26/10/2015 00:00
Gründe
Oberlandesgericht München
34 Wx 233/15
34. Zivilsenat
Beschluss
vom 26.10.2015
AG Wolfratshausen - Grundbuchamt
In der Grundbuchsache
Beteiligte:
1) ...
- Antragstellerin und Beschwerd
published on 24/05/2017 00:00
Tenor
1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird die Entscheidung des Amtsgerichts Amberg - Registergericht - vom 14.03.2017, Az. HRA 3567 (Fall 2), einschließlich des dieser zu Grunde liegenden Verfahrens aufgehoben.
2. Die
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.