Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1377 Verzeichnis des Anfangsvermögens

(1) Haben die Ehegatten den Bestand und den Wert des einem Ehegatten gehörenden Anfangsvermögens und der diesem Vermögen hinzuzurechnenden Gegenstände gemeinsam in einem Verzeichnis festgestellt, so wird im Verhältnis der Ehegatten zueinander vermutet, dass das Verzeichnis richtig ist.

(2) Jeder Ehegatte kann verlangen, dass der andere Ehegatte bei der Aufnahme des Verzeichnisses mitwirkt. Auf die Aufnahme des Verzeichnisses sind die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften des § 1035 anzuwenden. Jeder Ehegatte kann den Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen.

(3) Soweit kein Verzeichnis aufgenommen ist, wird vermutet, dass das Endvermögen eines Ehegatten seinen Zugewinn darstellt.

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Familienrecht: Zur Darlegungslast bei vorzeitigem Zugewinnausgleichsanspruch

09.04.2015

Sind illoyale Handlungen und eine dadurch hervorgerufene erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderung zu befürchten, so kann ein vorzeitiger Zugewinnausgleich verlangt werden.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 5 Zugewinngemeinschaft


(1) Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 6 des Lebenspartnerschaftsgesetzes) durch den Tod eines Ehegatten oder den Tod eines Lebenspartners beendet und der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 des Bürgerl
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1035 Nießbrauch an Inbegriff von Sachen; Verzeichnis


Bei dem Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen sind der Nießbraucher und der Eigentümer einander verpflichtet, zur Aufnahme eines Verzeichnisses der Sachen mitzuwirken. Das Verzeichnis ist mit der Angabe des Tages der Aufnahme zu versehen und von b

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Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2012 - XII ZR 101/10

bei uns veröffentlicht am 17.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 101/10 Verkündet am: 17. Oktober 2012 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2017 - XII ZR 108/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 108/16 Verkündet am: 8. November 2017 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2017 - XII ZB 382/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 382/16 Verkündet am: 20. September 2017 Fahrner, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ne

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 09. Feb. 2015 - 17 WF 172/14

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde - der Verfahrenskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Waiblingen vom 11.07.2014

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Bei dem Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen sind der Nießbraucher und der Eigentümer einander verpflichtet, zur Aufnahme eines Verzeichnisses der Sachen mitzuwirken. Das Verzeichnis ist mit der Angabe des Tages der Aufnahme zu versehen und von beiden Teilen...