Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1181 Erlöschen durch Befriedigung aus dem Grundstück

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1181 Erlöschen durch Befriedigung aus dem Grundstück
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Wird der Gläubiger aus dem Grundstück befriedigt, so erlischt die Hypothek.

(2) Erfolgt die Befriedigung des Gläubigers aus einem der mit einer Gesamthypothek belasteten Grundstücke, so werden auch die übrigen Grundstücke frei.

(3) Der Befriedigung aus dem Grundstück steht die Befriedigung aus den Gegenständen gleich, auf die sich die Hypothek erstreckt.

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published on 28/03/2006 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 425/04 Verkündet am: 28. März 2006 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja _________
published on 16/07/2010 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 215/09 Verkündet am: 16. Juli 2010 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B
published on 07/06/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 221/17 vom 7. Juni 2018 in der Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 9 Nr. 1 Bei der Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück sind die üb
published on 29/11/2007 00:00

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.09.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 1 O 25/06 – wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig volls
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