Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1097 Bestellung für einen oder mehrere Verkaufsfälle

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1097 Bestellung für einen oder mehrere Verkaufsfälle
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Das Vorkaufsrecht beschränkt sich auf den Fall des Verkaufs durch den Eigentümer, welchem das Grundstück zur Zeit der Bestellung gehört, oder durch dessen Erben; es kann jedoch auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}

Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

02.06.2016 10:17

Das Vorkaufsrecht erlischt z.B. bei einer Veräußerung des Grundstücks mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht oder bei einem Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
7 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 29.03.2007 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 213/06 vom 29. März 2007 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 29. März 2007 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch un
published on 11.05.2016 00:00

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Laufen - Grundbuchamt - vom 15. Dezember 2015 aufgehoben. Gründe Gründe: I. Die Beteiligte ist Eigentümerin von Grundbesitz, den sie
published on 28.05.2018 00:00

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 5. August 2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und den B
published on 21.01.2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 43/15 vom 21. Januar 2016 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1095, 1097 Abs.1; GBO §§ 22, 29 Das Erlöschen eines für den ersten Verkaufsfall bestellten und nach d
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.