Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG | § 5 Anderer Dienst im Ausland

Die bestehenden Anerkennungen sowie die Möglichkeit neuer Anerkennungen von Trägern, Vorhaben und Einsatzplänen des Anderen Dienstes im Ausland nach § 14b Absatz 3 des Zivildienstgesetzes bleiben unberührt.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder


(1) Kinder sind1.im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken i

Bundeskindergeldgesetz - BKGG 1996 | § 2 Kinder


(1) Als Kinder werden auch berücksichtigt1.vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Kinder seines Ehegatten oder Lebenspartners,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Berechtigte durch ein familienähnliches, auf Dauer berechnetes Band verbun
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivildienstgesetz - ErsDiG | § 14b Andere Dienste im Ausland


(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie 1. sich gegenüber einem nach Absatz 3 anerkannten Träger zur Leistung eines vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutretenden Dienstes im Ausland, der das frie

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Okt. 2017 - III R 8/17

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 15. Februar 2017  2 K 1200/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Juli 2016 - XI R 8/15

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 26. Februar 2015  10 K 585/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Sozialgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 01. Apr. 2015 - S 26 R 342/13

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtlich Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der am 00.00.1992 geborene Kläger bezog bei der Beklagten Waisenrente. Im Sommer 2012 beendete er seine Schulausbildung. 3Am 08.08.2012 begann er einen

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(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie 1. sich gegenüber einem nach Absatz 3 anerkannten Träger zur Leistung eines vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutretenden Dienstes im Ausland, der das friedliche...