Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 19 Allgemeine Tariföffnungsklausel

(1) Von den §§ 1a, 2, 2a Absatz 1, 3 und 4, § 3, mit Ausnahme des § 3 Absatz 2 Satz 3, von den §§ 4, 5, 16, 18a Satz 1, §§ 27 und 28 kann in Tarifverträgen abgewichen werden.

(2) Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen diesen die Anwendung der einschlägigen tariflichen Regelung vereinbart ist.

(3) Im Übrigen kann von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

zitiert 10 andere §§ aus dem .

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 16 Anpassungsprüfungspflicht


(1) Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wir

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 2 Höhe der unverfallbaren Anwartschaft


(1) Bei Eintritt des Versorgungsfalles wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen Invalidität oder Tod haben ein vorher ausgeschiedener Arbeitnehmer, dessen Anwartschaft nach § 1b fortbesteht, und seine Hinterbliebenen einen Anspruch mindestens in Höhe

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 4 Übertragung


(1) Unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze übertragen werden. (2) Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im Einvernehmen des ehemaligen mit dem neuen Arbeitgeber sowi

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 3 Abfindung


(1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden. (2) Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Ar

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 1a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung


(1) Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersv

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 27


§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 gelten in Fällen, in denen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes die Direktversicherung abgeschlossen worden ist oder die Versicherung des Arbeitnehmers bei einer Pensionskasse begonnen hat, mi

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 28


§ 5 gilt für Fälle, in denen der Versorgungsfall vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingetreten ist, mit der Maßgabe, daß diese Vorschrift bei der Berechnung der nach dem Inkrafttreten des Gesetzes fällig werdenden Versorgungsleistungen anzuwenden is

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 5 Auszehrung und Anrechnung


(1) Die bei Eintritt des Versorgungsfalls festgesetzten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung dürfen nicht mehr dadurch gemindert oder entzogen werden, daß Beträge, um die sich andere Versorgungsbezüge nach diesem Zeitpunkt durch Anpassung an

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 18a Verjährung


Der Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung verjährt in 30 Jahren. Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 2a Berechnung und Wahrung des Teilanspruchs


(1) Bei der Berechnung des Teilanspruchs eines mit unverfallbarer Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmers nach § 2 sind die Versorgungsregelung und die Bemessungsgrundlagen im Zeitpunkt des Ausscheidens zugrunde zu legen; Veränderungen, die nach d

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 505/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 32/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 402/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Juli 2017 - 7 Sa 24/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 289/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2017 - 6 Sa 972/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 407/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 2017 - 7 Sa 29/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 502/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 43/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 504/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 44/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Sept. 2018 - 3 AZR 503/17

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 27. Juli 2017 - 7 Sa 41/17 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Juni 2016 - 6 Sa 1169/15 - im Kostenpunkt i

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. März 2018 - 3 AZR 519/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2016 - 10 Sa 981/15 - teilweise aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. März 2018 - 3 AZR 373/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. Februar 2016 - 7 Sa 626/15 - teilweise aufgehoben

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Feb. 2018 - 3 AZR 252/17

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. April 2017 - 3 Sa 781/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Jan. 2018 - 3 AZR 448/16

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. März 2016 - 4 Sa 955/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 11. Juni 2015 - 7 TaBV 10/15

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller/Beteiligten zu 1) bis 18) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.12.2014 in Sachen 4 BV 41/14 wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e 2I. 3              Die Beteiligten zu 1) bis 18) streiten noch mit d

Referenzen

(1) Bei der Berechnung des Teilanspruchs eines mit unverfallbarer Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmers nach § 2 sind die Versorgungsregelung und die Bemessungsgrundlagen im Zeitpunkt des Ausscheidens zugrunde zu legen; Veränderungen, die nach dem Ausscheiden...