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§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Kompensationsbetrag

Zeitreise: 04.12.2023

Der Kompensationsbetrag wird berechnet, indem die folgenden Werte miteinander multipliziert werden: 1. die maßgebliche Emissionsmenge nach § 6 und 2. der für das Abrechnungsjahr maßgebliche Preis der Emissionszertifikate in Euro pro Tonne nach § 7.

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