Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
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Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes Inhaltsverzeichnis
Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften oder Bezeichnungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder die Bezeichnungen dieses Gesetzes.
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 12/03/2002 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 64/01 vom 12. März 2002 in dem Entschädigungsrechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und die Richter Stodolkowitz, Dr. Ganter, Raebel und Kayser am 12. Mä
published on 24/07/2002 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 70/02 vom 24. Juli 2002 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Kreft und die Richter Kirchhof, Dr. Ganter, Raebel und Kayser am 24. Juli 2002 beschloss
published on 16/01/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 188/02 Verkündet am: 16. Januar 2003 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BEG 1956 § 30 Abs. 1; BeamtVG § 33; Heil
published on 20/02/2018 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
1 Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die Festsetzung ihrer Versorgungsbezüge ohne Berücksichtigung eines über die ersten sechs Monate nach Geburt ihr
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