Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 66 Mündliche Verhandlung, Entscheidung durch Urteil

Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Berufung, wenn das Disziplinarverfahren nicht auf andere Weise abgeschlossen wird, auf Grund mündlicher Verhandlung durch Urteil. § 106 der Verwaltungsgerichtsordnung wird nicht angewandt.

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Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 106


Um den Rechtsstreit vollständig oder zum Teil zu erledigen, können die Beteiligten zu Protokoll des Gerichts oder des beauftragten oder ersuchten Richters einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Vergleichs verfügen können. Ein g

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Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 14. Juni 2016 - 14 LB 1/16

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Das Verfahren wird eingestellt. Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer, Einzelrichter - vom 06. Mai 2015 ist unwirksam. Die Klägerin trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und die außergeri

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Okt. 2011 - 2 B 86/11

bei uns veröffentlicht am 20.10.2011

Gründe 1 Die Beschwerde des Beklagten hat mit der Maßgabe Erfolg, dass die Sache gemäß § 133 Abs. 6 VwGO, § 69 BDG, § 41 Abs. 1 LDG unter Aufhebung des Berufungsurteils

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Um den Rechtsstreit vollständig oder zum Teil zu erledigen, können die Beteiligten zu Protokoll des Gerichts oder des beauftragten oder ersuchten Richters einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Vergleichs verfügen können. Ein gerichtlicher...