Baugesetzbuch - BBauG | § 200a Ersatzmaßnahmen

Baugesetzbuch - BBauG | § 200a Ersatzmaßnahmen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Baugesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Darstellungen für Flächen zum Ausgleich und Festsetzungen für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Absatz 3 umfassen auch Ersatzmaßnahmen. Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden. (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen f
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 12/03/2018 00:00

Tenor I. Der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 3. September 2013 wird aufgehoben. II. Der Kostenerstattungsbescheid der Beklagten vom 16. September 2011 in der Fassung des Teilabhilfebescheids der Beklagten vo
published on 23/04/2015 00:00

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 3. Mai 2012 verpflichtet, dem Kläger den beantragten planungsrechtlichen Vorbescheid für die Errichtung eines Fahrsilos auf dem Grundstück Gemarkung S
published on 28/06/2006 00:00

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1  Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan „Ortsumfahrung H.“ der Ant
published on 24/05/2006 00:00

Tenor Die Anträge werden abgewiesen. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1  Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den Bebauungsplan „T
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

Annotations

(1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden. (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche...