Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 21 Baumassenzahl, Baumasse

(1) Die Baumassenzahl gibt an, wieviel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Absatz 3 zulässig sind.

(2) Die Baumasse ist nach den Außenmaßen der Gebäude vom Fußboden des untersten Vollgeschosses bis zur Decke des obersten Vollgeschosses zu ermitteln. Die Baumassen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände und Decken sind mitzurechnen. Bei baulichen Anlagen, bei denen eine Berechnung der Baumasse nach Satz 1 nicht möglich ist, ist die tatsächliche Baumasse zu ermitteln.

(3) Bauliche Anlagen und Gebäudeteile im Sinne des § 20 Absatz 4 bleiben bei der Ermittlung der Baumasse unberücksichtigt.

(4) Ist im Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen oder die Baumassenzahl nicht festgesetzt, darf bei Gebäuden, die Geschosse von mehr als 3,50 m Höhe haben, eine Baumassenzahl, die das Dreieinhalbfache der zulässigen Geschossflächenzahl beträgt, nicht überschritten werden.

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Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche


(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen An

Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche


(1) Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. (2) Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche i

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2019 - 4 CE 18.2578

bei uns veröffentlicht am 18.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses für beide Instanzen auf jeweils 15.000 E

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Juli 2014 - 20 BV 14.293

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor I. Unter Änderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. Dezember 2013 wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Insoweit ist das

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 21. Nov. 2017 - 4 B 479/17 HAL

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragstellerin gegen die Beitragsbescheide des Antragsgegners vom 11. Dezember 2012 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 27. August 2015 wird mit Wirkung ab dem 11. Juli 2017 angeordne

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 30. Sept. 2015 - 2 A 193/13

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 12.11.2012 und der Widerspruchsbescheid vom 09.09.2013 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung von Büroräumen in betriebsbezogene Wohnnu

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 21. Apr. 2015 - 1 K 46/11

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe der.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 28. Aug. 2014 - 7 D 8/13.NE

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Der Bebauungsplan „S.“ der Stadt M. ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2011 - 4 CN 7/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sprötze-Lohbergen" der Antragsgegnerin vom 26. April 2005.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Juli 2011 - 4 BN 18/11

bei uns veröffentlicht am 11.07.2011

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 20. Januar 2011 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Jan. 2011 - 1 C 11082/09

bei uns veröffentlicht am 20.01.2011

Tenor Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 12. März 2009 - 2 C 312/08

bei uns veröffentlicht am 12.03.2009

Tenor Der am 20. Februar 2006 vom Gemeinderat der Antragsgegnerin beschlossene Bebauungsplan „H.“ ist unwirksam. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Das Urteil ist hinsichtlich de

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 10. Okt. 2007 - 1 L 256/06

bei uns veröffentlicht am 10.10.2007

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 21. Juni 2006 - 3 A 561/04 - geändert: Die Beitragsbescheide des Beklagten vom 26. August 2003 - Nrn. 60262103 (Flurstück 7/1), 60262096 (Flurstüc

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