Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche

(1) Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden.

(2) Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Absatz 3 zulässig sind.

(3) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind.

(4) Bei der Ermittlung der Geschossfläche bleiben Nebenanlagen im Sinne des § 14, Balkone, Loggien, Terrassen sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen (seitlicher Grenzabstand und sonstige Abstandsflächen) zulässig sind oder zugelassen werden können, unberücksichtigt.

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Referenzen - Gesetze | § 250 SGB 6

§ 250 SGB 6 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 250 SGB 6 wird zitiert von 1 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337).

Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 21 Baumassenzahl, Baumasse


(1) Die Baumassenzahl gibt an, wieviel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Absatz 3 zulässig sind. (2) Die Baumasse ist nach den Außenmaßen der Gebäude vom Fußboden des untersten Vollgeschosses bis zur Decke de
§ 250 SGB 6 zitiert 2 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337).

Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 14 Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen


(1) Außer den in den §§ 2 bis 13 genannten Anlagen sind auch untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen zulässig, die dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht wide

Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche


(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen An

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Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 07. März 2018 - Au 4 S 18.80

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Okt. 2017 - M 8 SN 17.3845

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3.750,- 

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2018 - 20 B 16.330

bei uns veröffentlicht am 01.10.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. März 2015, Az. Au 1 K 14.1535, wird geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 25. November 2013 zur Festsetzung eines Herstellungsbeitrags für die Wasserversorgungseinrichtun

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2015 - 15 ZB 13.2039

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 150.000 € festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Okt. 2015 - M 11 K 14.423

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Landratsamts ... vom 24. Januar 2014 verpflichtet, den Klägern die mit Bauantrag vom 25. März 2013 beantragte Baugenehmigung zu erteilen. II. Der Beklagte hat die

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Juli 2015 - M 10 K 14.1481

bei uns veröffentlicht am 02.07.2015

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. II. Die Herstellungsbeitragsbescheide für die Entwässerungseinrichtung des Beklagten vom 25. Apri

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2017 - 1 ZB 15.2215

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.000 Euro

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Okt. 2014 - B 4 K 12.276

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor 1. Die Vorausleistungsbescheide der Beklagten vom 23.02.2012 an die Klägerin zu 1 und den Kläger zu 2 werden aufgehoben, soweit darin jeweils ein höherer Betrag als 13.168,62 EUR festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgew

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2017 - 15 NE 16.2226

bei uns veröffentlicht am 08.02.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe I. Die Antragsteller begehrt vorläufigen

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Dez. 2015 - M 11 K 14.4273

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom ... August 2014 verpflichtet, die mit Bauantrag vom 3. April 2014 beantragte Baugenehmigung zu erteilen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 23. Okt. 2014 - 3 K 13.01235

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der vo

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Feb. 2015 - B 2 K 14.353

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin einen Vorbescheid mit dem Inhalt zu erteilen, dass die Erschließung des Baugrundstückes in Bezug auf die mit dem Vorbescheid vom 14.04.2014 festgestellte Tankstellennutzung über die ...

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Feb. 2015 - M 8 SN 14.4950

bei uns veröffentlicht am 09.02.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 3.750,-- EUR festge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Okt. 2017 - 1 ZB 15.1513

bei uns veröffentlicht am 20.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Zulassungsv

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Feb. 2018 - M 28 K 16.4436

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Juli 2014 - 11 K 13.1408

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom ... März 2013 verpflichtet, dem Kläger eine Baugenehmigung für einen Wintergarten nach dem Antrag vom 1. Juni 2012 zu erteilen. II. Der Beklagte hat die Kosten de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2017 - 15 ZB 17.1736

bei uns veröffentlicht am 29.09.2017

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe Die Anhörungsrüge hat keinen Erfolg. Nach § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 VwGO ist auf Rüge ei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 06. Aug. 2014 - 4 K 13.1807

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen haben die Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig volls

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2018 - 1 NE 18.1123

bei uns veröffentlicht am 23.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rec

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Mai 2019 - 20 B 18.1431

bei uns veröffentlicht am 20.05.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. Mai 2016 wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 19. Februar 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamtes N … vom 22. Juli 2015 wird aufgehob

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 29. Aug. 2017 - 2 N 16.1243

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Tenor I. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 133 mit integrierter Grünordnung „Gewerbepark nördlich des U-Bahnhofs G…West, Z…straße, S… Straße“ ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin trägt di

Verwaltungsgericht München Beschluss, 23. Juli 2014 - 11 SN 14.2037

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert wird auf 3.750,-- EUR festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Sept. 2016 - M 10 K 16.1718, M 10 K 16.1719

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 30. Oktober 2013 an den Kläger in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landratsamtes ... vom 8. März 2013 wird aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 30. Oktober 2013 an die Klä

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 27. Jan. 2015 - AN 1 K 14.01149

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festg

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Feb. 2015 - AN 3 K 14.01644

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit gegen Sicherheitsleistung in Höhe der festgesetzten Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Di

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 30. Juli 2015 - W 3 K 14.787

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 3 K 14.787 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. Juli 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr: 1132 Hauptpunkte: Straßenausbaubeitrag; U.-straß

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Juli 2014 - 20 BV 14.293

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor I. Unter Änderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. Dezember 2013 wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Insoweit ist das

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Aug. 2017 - 15 ZB 16.940

bei uns veröffentlicht am 18.08.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 110.000 € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2016 - 15 ZB 15.469

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2014

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2016 - 15 ZB 15.468

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 195.000 € festgeset

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 23. Jan. 2015 - W 2 S 14.1369

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 26.178,83 EUR festgesetzt. Gründe I. 1. Die Antragstelle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2016 - 2 N 14.2499

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor I. Der Bebauungsplan 1 F der Antragsgegnerin vom 18. Juni 2008 für das Gebiet zwischen der Bahnlinie M.-... und dem W. sowie zwischen dem B. und der Autobahn A 96 ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin trägt die

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Dez. 2014 - M 1 K 14.2654

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläuf

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 14. Okt. 2014 - 6 K 14.1209

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar, für den B

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Jan. 2016 - 1 ZB 15.606

bei uns veröffentlicht am 05.01.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. III. Der

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2018 - 1 ZB 16.2598

bei uns veröffentlicht am 05.04.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Zulassu

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Feb. 2018 - M 11 K 17.1181

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts … vom 22.02.2017, Az.: …, wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Apr. 2016 - M 8 K 14.2632

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Mai 2014 - 4 K 13.1143

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Mai 2014 - 4 K 13.1740

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig volls

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Okt. 2015 - Au 5 K 15.269

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 5 K 15.269 Im Namen des Volkes Urteil vom 1. Oktober 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Verpflichtungsklage; Baugenehmigung für die Errichtung

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Okt. 2015 - Au 5 K 15.412

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 5 K 15.412 Im Namen des Volkes Urteil vom 1. Oktober 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Baueinstellung; abweichende Ausführung zu gene

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Okt. 2015 - AN 9 K 14.01875

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 9 K 14.01875 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. Oktober 2015 9. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0920 Hauptpunkte: Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Heranrückende W

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Sept. 2016 - 15 CS 16.1536

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfa

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juli 2015 - M 1 K 14.4980

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 1 K 14.4980 Im Namen des Volkes Urteil vom 14. Juli 2015 1. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Teilbeseitigungsanordnung; Bef

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Nov. 2018 - M 11 K 16.5418

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des v

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Feb. 2014 - 11 K 13.1134

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom ... Februar 2013 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Feb. 2014 - 1 K 13.01124

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens; insoweit ist das Urteil vorläufigvollstreckbar. 3. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der vom

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Feb. 2014 - 1 K 13.00434

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens; insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der vo

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Mai 2015 - M 11 K 14.2761

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 11 K 14.2761 Im Namen des Volkes Urteil vom 12. Mai 2015 Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Berechnung der Geschossfläche oh

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(1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen...